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Stellungnahmen des Bezirksbeauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen zum Thema Mobilität

Zu folgenden Vorhaben der für Mobilität zuständigen Landesverwaltung (SenUMVK, Landesverwaltung) – zuvor zuständig für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, SenUVK) – hat der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) Stellung genommen:

Darüber hinaus hat der Beauftragte dazu beigetragen, gegenüber der Landesverwaltung das Thema höhere Einstiegsborde bei Bushaltestellen anzustoßen und die erste Berliner barrierefreie Bushaltestelle in Spandau zu errichten.

Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh- und Radwege, Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege)

Was die Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege sind

Die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh- und Radwege, Ausführungsvorschriften) regeln unter anderem, wie Gehwege, Radwege und Mischverkehrsflächen in Berlin zu gestalten sind. Diese Regelungen haben Auswirkungen auf die Mobilität und Verkehrssicherheit von Menschen mit Behinderungen.

Was die Anforderungen zum barrierefreien Bauen betrifft, entsprechen die Ausführungsvorschriften schon lange nicht mehr dem Stand der Technik.

Die für Mobilität zuständige Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) hat unter anderem der bei ihr angesiedelten “Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen – Verkehr” (AG Verkehr) am 26.10.2021 den Entwurf zur Änderung der Ausführungsvorschriften (Entwurf der Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) zur Stellungnahme vorgelegt.

Wie der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zum Entwurf der Ausführungsvorschriften Stellung genommen hat

Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) hat eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Ausführungsvorschriften erarbeitet und darin Änderungen gefordert und diese begründet.

Da insbesondere die Belange von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen berührt sind, hat sich der Beauftragte bei seiner Stellungnahme mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) abgestimmt.

Seine Stellungnahme hat der Beauftragte am 16.11.2021 der

  • AG Verkehr, der
  • Konferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Konferenz) und dem
  • Spandauer Straßen- und Grünflächenamt (Straßenamt)

zur weiteren Verwendung überlassen.

  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf der Ausführungsvorschriften geh- und Radwege.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die einzelnen Änderungsbedarfe und Begründungen des Beauftragten zu dieser Stellungnahme.

Was das Ergebnis der Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf der Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege ist

Die AG Verkehr und die Konferenz haben die Stellungnahme des Beauftragten jeweils übernommen. Das Straßenamt hat wesentliche Inhalte dieser Stellungnahme in seine Stellungnahme übernommen. Ihre Stellungnahmen haben die AG Verkehr, die Konferenz und das Straßenamt der Landesverwaltung fristgemäß zur Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen vorgelegt und um Rückmeldung dazu gebeten.

Die Landesverwaltung hat Rückmeldungen zu den Stellungnahmen zugesagt. Diese Rückmeldungen stehen noch aus.

Radverkehrsplan

Was der Radverkehrsplan ist

Der Radverkehrsplan setzt hohe Standards zum Ausbau von Radverkehrsflächen und zur Attraktivierung des Radverkehrs in Berlin.

Da Verkehrsflächen knapp sind und beim Aufeinandertreffen von Radverkehr und Fußverkehr ein hohes Unfall- und Konfliktrisiko herrscht, hat der Radverkehrsplan Auswirkungen auf die Mobilität und die Verkehrssicherheit von Menschen mit Behinderungen.

Die für Mobilität zuständige Landesverwaltung (SenUMVK, Landesverwaltung) hat es versäumt, die bei ihr angesiedelte “Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen – Verkehr” (AG Verkehr) von sich aus am Entwurf des Radverkehrsplans zu beteiligen.

Wie der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zum Entwurf des Radverkehrsplans Stellung genommen hat

Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) hat eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des Radverkehrsplans erarbeitet und darin Änderungen gefordert und diese begründet.

Da insbesondere die Belange von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen berührt sind, hat sich der Beauftragte bei seiner Stellungnahme mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) abgestimmt.

Seine Stellungnahme hat der Beauftragte am 12.10.2021 der AG Verkehr zur weiteren Verwendung überlassen.

  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf des Radverkehrsplans.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragten zu dieser Stellungnahme.

Was das Ergebnis der Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf des Radverkehrsplans ist

Die AG Verkehr hat die Stellungnahme des Beauftragten übernommen. Ihre Stellungnahme hat die AG Verkehr am 28.10.2021 fristgemäß der Landesverwaltung zur Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen vorgelegt und um Rückmeldung dazu gebeten.

Die Landesverwaltung hat nur wenigen Forderungen aus der Stellungnahme entsprochen:

Die Sicherheits- und Mobilitätsbelange von Menschen mit Behinderungen sollen bei der Umsetzung des Radverkehrsplans und des Fußverkehrsplans berücksichtigt werden.

Radschnellverbindungen

Was Radschnellverbindungen sind

Radschnellverbindungen sind besonders breite Radwege mit wenigen Kreuzungen, die Radfahrenden schnelles und komfortables Fortkommen ermöglichen sollen.

Da Menschen mit Behinderungen geschützte Verkehrsräume mit gesicherten Querungsmöglichkeiten in kurzen Abständen benötigen, stehen Radschnellverbindungen in Konflikt mit den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen.

Unterschiedliche Stellen der für Mobilität zuständigen Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) haben u. a. dem Bezirksbeauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) verschiedene Planungen von Radschnellverbindungen zur Stellungnahme vorgelegt.

Wie der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zu den Planungen von Radschnellverbindungen Stellung genommen hat

Der Beauftragte hat schriftliche Stellungnahmen zu den Planungen von Radschnellverbindungen erarbeitet und darin Änderungen gefordert und diese begründet.

Da insbesondere die Belange von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen berührt sind, hat sich der Beauftragte bei seinen Stellungnahmen mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) abgestimmt.

Seine Stellungnahmen hat der Beauftragte jeweils fristgemäß den zuständigen Stellen zur Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen vorgelegt und um Rückmeldungen dazu gebeten.

  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 23.2.2022 zur Vorplanung des Spandauer Abschnitts von Radschnellverbindung 5 (“West-Route”).
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 23.1.2021 zur Machbarkeitsstudie des Spandauer Abschnitts von Radschnellverbindung 8 (“Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee”).
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 22.1.2021 zur Machbarkeitsstudie des Spandauer Abschnitts von Radschnellverbindung 7 (“Spandauer Damm – Freiheit”).
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 20.1.2021 zur Machbarkeitsstudie des Spandauer Abschnitts von Radschnellverbindung 5 (“West-Route”).
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 13.1.2021 zur barrierefreien Gestaltung von Radschnellverbindungen an Haltestellen.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 13.10.2020 zur barrierefreien Gestaltung von Radschnellverbindungen.

Was das Ergebnis der Stellungnahmen des Beauftragten zu den Planungen von Radschnellverbindungen ist

Die zuständigen Stellen haben bisher nur wenigen Forderungen aus den Stellungnahmen entsprochen:

Die Sicherheits- und Mobilitätsbelange von Menschen mit Behinderungen sollen bei der weiteren Planung und Umsetzung von Radschnellverbindungen berücksichtigt werden.

Zum Teil stehen Rückmeldungen der zuständigen Stellen zu den Stellungnahmen noch aus.

Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE, Mobilitätsgesetz)

Was das Mobilitätsgesetz ist

Das im Juni 2018 erstmals beschlossene Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE, Mobilitätsgesetz) regelt den Vorrang des sogenannten Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und Fußverkehr vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV).

In Ermangelung eines nicht vollständig barrierefreien ÖPNV und weil Menschen mit Behinderungen nicht wie andere Personengruppen einfach auf das Fahrrad umsteigen können, bleibt der MIV für Menschen mit Behinderungen neben dem Fußverkehr ein unverzichtbares Verkehrsmittel.

Unterschiedliche Stellen der für Mobilität zuständigen Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) haben u. a. dem Bezirksbeauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) Entwürfe des Mobilitätsgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt.

Wie der Beauftragte zu den Entwürfen des Mobilitätsgesetzes Stellung genommen hat

Der Beauftragte hat schriftliche Stellungnahmen zu den Entwürfen des Mobilitätsgesetzes erarbeitet und darin Änderungen gefordert und diese begründet.

Da insbesondere die Belange von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen berührt sind, hat sich der Beauftragte bei seiner Stellungnahme mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) abgestimmt.

Seine Stellungnahmen hat der Beauftragte jeweils fristgemäß den zuständigen Stellen zur Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen vorgelegt und um Rückmeldung dazu gebeten.

  • Hier finden Sie (in Kürze, sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme des Beauftragten vom 15.10.2020 zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes,
    - Abschnitt 5: Wirtschaftsverkehr und
    - Abschnitt 6: Neue Mobilität.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragten vom 15.10.2020 zu dieser Stellungnahme.
  • Hier finden Sie (in Kürze, sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die begründete Stellungnahme des Beauftragten vom 16.4.2019 zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 4: Fußverkehr,
  • Hier finden Sie (in Kürze, sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme des Beauftragten vom 3.1.2018 zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes,
    - Abschnitt 1: Allgemeiner Teil und Ziele,
    - Abschnitt 2: Öffentlicher Personennahverkehr und
    - Abschnitt 3: Radverkehr.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragten vom 3.1.2018 zu dieser Stellungnahme.

Was das Ergebnis der Stellungnahmen des Beauftragten zu den Entwürfen des Mobilitätsgesetzes ist

Die Landesverwaltung hat einigen Forderungen aus den Stellungnahmen des Beauftragten zumindest teilweise entsprochen:

  • Gehwege gelten als Schutzräume insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Gehweg sollen so breit gestaltet werden, dass Nutzerinnen und Nutzer radgebundener Hilfsmittel problemlos einander passieren können.
  • Gehwege und Radwege sollen baulich getrennt werden.
  • Die sogenannte “Doppelquerung” wird eingeführt und zur Regellösung erklärt. Die Doppelquerung verfügt über zwei getrennte Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen. Dadurch erfahren sowohl Nutzerinnen und Nutzern radgebundener Hilfsmittel als auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erstmals in Berlin barrierefreie Querungsmöglichkeiten.
  • Für zu Fuß Gehende soll das Queren der Fahrbahn grundsätzlich an jedem Arm einer Kreuzung möglich sein.
  • Der Fußverkehr erhält längere Grünphasen, damit auch Menschen mit Gehbehinderungen die gesamte Fahrbahn in einem Zug queren können.
  • Es sollen mehr Sitzgelegenheiten errichtet werden.

Leider sind diese Bestimmungen nicht verpflichtend und Ausnahmen bleiben möglich. Trotz des Schutzgebots für den Fußverkehr ist zum Beispiel weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Radwege durch den Ein- und Ausstiegsbereich an Haltestellen, durch Grünanlagen und neuerdings selbst Radschnellverbindungen durch Fußgängerzonen (!) geführt werden könnten. Unklar ist, wie das Gebot zur Trennung von Fußverkehr und anderen Verkehren mit dem Ziel zusammen passt, mehr Spielstraßen (Mischverkehrsflächen) errichten zu wollen.

Die Landesverwaltung hat ihren Entwurf des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 5: Wirtschaftsverkehr und Abschnitt 6: Neue Mobilität bis auf Weiteres zurückgezogen. Es wird erwartet, dass die Landesverwaltung in Kürze erneut einen Entwurf dazu vorlegt.

Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Nahverkehrsplan)

Was der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 ist

Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Nahverkehrsplan) enthält unter anderem Ziele zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die für Verkehr zuständige Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) hat der bei ihr angesiedelten “Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen – Verkehr” (AG Verkehr) im Spätsommer 2018 den Entwurf des Nahverkehrsplans zur Stellungnahme vorgelegt.

Wie der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zum Entwurf des Nahverkehrsplans Stellung genommen hat

Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans erarbeitet und darin Änderungen gefordert und diese begründet.

Als Mitglied der AG Verkehr hat der Beauftragte die Stellungnahme am 2.10.2018 fristgemäß der Landesverwaltung zur Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen vorgelegt und um Rückmeldung dazu gebeten.

  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme die Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf des Nahverkehrsplans.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragen zu dieser Stellungnahme.

Was das Ergebnis der Stellungnahme des Beauftragten zum Entwurf des Nahverkehrsplans ist

Die Landesverwaltung hat zwar nur wenigen, aber zwei wesentlichen Forderungen aus der Stellungnahme entsprochen.

Es wurden höhere Einstiegsborde (22 cm statt bisher nur 16 cm über Fahrbahnoberkante) an Bushaltestellen eingeführt und zur Regellösung erklärt. Diese höheren Borde ermöglichen es Fahrgästen mit radgebundenen Hilfsmitteln erstmals in Berlin, einen Bus ohne Klapprampe und damit ohne fremde Hilfe zu berollen.

Ein Problem ist die Unverbindlichkeit des Nahverkehrsplans. Die Anforderungen des Nahverkehrsplans müssen nun in geltendes Recht überführt werden. Hierfür gilt es vor allem bei der Überarbeitung der Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege einzutreten.

Höhere Einstiegsborde bei Bushaltestellen

Warum höhere Einstiegsborde bei Bushaltestellen notwendig sind

Bisher galten Bushaltestellen als „barrierefrei“, wenn das Fahrzeug über die Klapprampe erreichbar ist. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau” und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (“Beauftragter”: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/beauftragte/menschen-mit-behinderung/artikel.776250.php) haben gezeigt, dass dies u. a. dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) widerspricht.

Nach dem BGG sind bauliche Anlagen und Verkehrsmittel barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen selbständig, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind (vgl. § 4 BGG).

Genau dies ist bei Bushaltestellen in Berlin bisher nicht der Fall: Für die Aktivierung der Klapprampe sind Fahrgäste auf die Busfahrenden und damit auf fremde Hilfe angewiesen.

Einstiegsborde mit 22 cm statt bisher nur 16 cm Höhe verringern die Reststufe zwischen Bushaltestelle und Fahrzeug erheblich. Auf diese Weise können Fahrgäste mit radgebundenen Hilfsmitteln den Bus in der Regel selbstständig und ohne Einsatz der Klapprampe berollen.

Wie sich der Beauftragte für höhere Einstiegsborde an Haltestellen einsetzt

Der Beauftragte hat eine schriftliche Stellungnahme zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen erarbeitet. Seine Stellungnahme hat der Beauftragte am 22.9.2017 in die Konferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Konferenz) zur Diskussion eingebracht.

  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme des Beauftragten zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen.
  • Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragten zu dieser Stellungnahme.

Was das Ergebnis der Stellungnahme des Beauftragten zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen ist

Die Konferenz hat die Stellungnahme des Beauftragten in einer Resolution zur “Errichtung von Bushaltestellen mit barrierefreiem Busbord im Regelbetrieb” übernommen. Diese Resolution wurde sowohl vom

  • Landesbeirat für Menschen mit Behinderung in Berlin als auch von den
  • Bezirksbeiräten für Menschen mit Behinderungen

unterstützt.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat die gemeinsame Resolution am 17.11.2016 an die für Verkehr zuständige Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) zur Beachtung der Forderungen und Empfehlungen gerichtet und um Rückmeldung gebeten.

Darauf hat die Landesverwaltung 2017 auf einem Betriebshof der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Testhaltestelle errichtet. Die Tests haben gezeigt, unter welchen Bedingungen bereits heutige Busfahrzeuge eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Einstiegsbord unfallfrei anfahren und bedienen können.

Der 22 cm hohe Einstiegsbord und seine Anfahrtsbedingungen wurden 2019 in den Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 aufgenommen und darin sogar zur zukünftig angestrebten Regellösung erklärt.

Mit einer Sondergenehmigung der Landesverwaltung konnte das Bezirksamt Spandau Ende 2019 die erste Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Einstiegsbord an der Station Obstallee (Südseite) errichten. Bei sachgerechter Anfahrt der Busse können dort seitdem alle Fahrgäste erstmals in Berlin selbstständig ein- und aussteigen.

In einem Rundschreiben an die Bezirke hat die Landesverwaltung am 7.5.2020 den 22 cm hohen Einstiegsbord an Bushaltestellen erstmals für allgemein zulässig erklärt.

Leider zögern die Bezirke weiterhin mit der Umsetzung. Bevor in Berlin flächendeckend barrierefreie Bushaltestellen entstehen können, muss der 22 cm hohe Einstiegsbord an Bushaltestellen als Regellösung in die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh- und Radwege, Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) übernommen werden.