Windpocken - Fragen und Antworten

  • Sind Windpocken gefährlich?

    Ja, Windpocken sind eine gefährliche Krankheit. Bei den meisten Personen hinterlässt die Erkrankung keinen bleibenden Schaden, bei manchen Personen ist dies aber nicht der Fall und es kommt zu Komplikationen. Komplikationen sind zum Beispiel bakterielle Superinfektion, Lungenentzündungen, Hirnhautentzündungen, Myokarditis, kornealen Läsionen, Nephritis und weitere. Beim Auftreten von Windpocken im ersten und zweiten Trimenon der Schwangerschaft kann das fetale Varizellensyndrom entstehen.

  • Wer ist besonders gefährdet?

    Besonders gefährlich ist die Erkrankung für Säuglinge, Schwangere, Frauen, die eine Schwangerschaft planen, Personen mit einem verminderten Abwehrsystem, (das sind zum Beispiel Personen mit Erkrankungen wie Krebs, AIDS oder transplantierten Organen) und Personen mit Neurodermitis.

  • Wer ist geschützt gegen Windpocken?

    Als geschützt betrachten wir Personen, die entweder zwei Impfungen gegen Windpocken haben, ein schriftliches Attest über eine durchgemachte Erkrankung vorweisen können, nachweislich Antikörper gegen Windpocken haben (Varizella-Zoster-Virus-IgG positiv) oder Personen, die vor dem 01.01.2004 geboren sind.

  • Wieso darf mein Kind nicht in die Schule?

    Um die Infektionskette zu unterbrechen dürfen ungeschützte Personen das Schulgebäude nicht betreten. Ungeschützte Personen haben sich möglicherweise angesteckt und könnten den Erreger weitergeben, wenn sie selber erkranken. Man ist schon 2 Tage vor dem Auftreten der Hautrötung ansteckend. Diese Teilnahmeverbote werden erteilt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere des § 34 und § 28.

  • Wie lange darf mein Kind nicht zur Schule gehen?

    Um die Infektionskette zu unterbrechen dürfen ungeschützte Personen das Schulgebäude nicht betreten. Ungeschützte Personen haben sich möglicherweise angesteckt und könnten den Erreger weitergeben, wenn sie selber erkranken. Man ist schon 2 Tage vor dem Auftreten der Hautrötung ansteckend. Diese Teilnahmeverbote werden erteilt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere des § 34 und § 28.

  • Wie wird überprüft, ob die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer geschützt sind

    Am 28.11.2018 kommen Mitarbeitende des Gesundheitsamtes zur Überprüfung der Impfpässe beziehungsweise Atteste.

  • Mein Kind ist geschützt gegen Windpocken, wie kann ich dies dem Gesundheitsamt nachweisen?

    Das Gesundheitsamt betrachtet eine Kopie oder ein Scan eines Impfpasses, ein unterschriebenes Attest oder ein Laborauszug mit erkennbaren IgG-Antikörpern gegen Windpocken als Nachweis. Einen Nachweis können Sie zusammen mit dem Namen des Kindes und einem Hinweis auf die besuchte Schule an das Gesundheitsamt schicken.

    E-Mail: ges2@ba-spandau.berlin.de
    Post: Gesundheitsamt Spandau, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
    Fax: 90279 4085

  • Ein Mitarbeiter vom Gesundheitsamt hat telefonisch mitgeteilt, dass mein Kind freigestellt ist. Bekomme ich das auch schriftlich?

    Jede Person, die nicht am Schulbetrieb teilnehmen darf bekommt ein gesondertes Schreiben, in dem alle relevanten Informationen nochmal genau aufgeführt sind.

  • Gibt es es ein Entschädigung für Eltern, die zu Hause bleiben müssen?

    Jede Person, die nicht am Schulbetrieb teilnehmen darf bekommt ein gesondertes Schreiben, in dem alle relevanten Informationen nochmal genau aufgeführt sind.

  • Wo kann ich mich weiter informieren?
  • Windpocken - Merkblatt

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