Inklusion

Eine Musikschule für Alle

„Jeder Mensch ist für Musik empfänglich, also in diesem Sinne musikalisch.“
(Werner Probst)

Seit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (2009) und der Potsdamer Erklärung des Verbandes deutscher Musikschulen (2014) vollzieht sich eine gesellschaftspolitische Veränderung. Dieser Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft wirkt auch in die Musikschule hinein. Statt Behinderungen und Beeinträchtigen defizitär zu betrachten, werden neue Wege und Chancen gesucht die individuellen Fähigkeiten eines Jeden zu nutzen und zu fördern, innere und äußere Barrierefreiheit zu schaffen, sowie Heterogenität als Potenzial zu erkennen und zu nutzen.

„Eine Musikschule für Alle“ – Dies bedeutet eine Musikschule für junge Menschen, für Senioren, für Beeinträchtigte, für Familien, für Geflüchtete, für Menschen mit geringem Einkommen. Die mögliche Teilhabe eines Jeden ist ein Leitfaden für die Musikschule Spandau. Daher bemühen wir uns um ein vielseitiges Unterrichts- und Kursangebot.

Für weitere Informationen zu inklusiven Unterrichtsangeboten, finanziellen Hilfsmitteln und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachrgruppenleitung für Inklusion.