Informationen zum Coronavirus
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Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgerbüro Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Bürgerbüro Wasserstadt einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung!)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Melderegisterauskunft einholen
5. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
6. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
7. Befreiung von der Ausweispflicht
8. Führungszeugnis beantragen
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgerbüro Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen".
Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
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Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
-
Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgerbüro Wasserstadt
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.1km
Berlin, Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.4km
Berlin, Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Berlin, Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Berlin, Haveleck
- 139
- N39
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.