Informationen zum Coronavirus
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Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sind zur Trauzeremonie ab dem 02.11.2020 nur noch das Brautpaar und dessen minderjährige Kinder, ggf. Dolmetscher zugelassen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
-
Die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft für den deutschen Rechtsbereich wird geprüft.
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, Deutsche oder Deutscher, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.
Antragsberechtigt sind Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie deren Eltern oder Kinder.
Erforderliche Unterlagen
- Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671