Informationen zum Coronavirus
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Lebenspartnerschaft ohne Auslandsbeteiligung- Auskunft, Beratung, Anmeldung am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sind zur Trauzeremonie ab dem 02.11.2020 nur noch das Brautpaar und dessen minderjährige Kinder, ggf. Dolmetscher zugelassen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Lebenspartnerschaft ohne Auslandsbeteiligung- Auskunft, Beratung, Anmeldung
Als gleichgeschlechtliches Paar (zwei Frauen oder zwei Männer) haben Sie den Wunsch, zu heiraten. In Deutschland heißt das „Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“. Diese muss beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Anmelden können Sie Ihre Lebenspartnerschaft frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin.
Die Zeremonie zur Begründung der Lebenspartnerschaft können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.
Voraussetzungen
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Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
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Staatsangehörigkeit und Geburtsort
Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
- Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr.
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Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft erfolgt von beiden persönlich.
Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) ist dann notwendig.
Erforderliche Unterlagen
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In jedem Fall:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstands, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben ( nicht älter als 14 Tage )
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
- beglaubigte Abschrift Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschafte mit Auflösungsvermerk vom Standesamt , wo Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
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Zusätzlich, bei Verhinderung eines Partners:
- Vollmacht
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, Mail oder Fax)
Gebühren
Begründung der Lebenspartnerschaft in einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt 30,00 Euro
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten 60,00 Euro
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der Amtsräume 75,00 Euro
Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 5,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- §§ 12 - 17 Personenstandsgesetz -PStG-
- §§ 1 und 3 Lebenspartnerschaftsgesetz
- § 30, 2 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes -PSTV-
- § 9 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PersonenstandsG-AusführungsVO)
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder der Lebenspartner wohnt. Hat keine Person einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft registriert werden soll.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671