Informationen zum Coronavirus
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Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket am Standort Wohnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung: Nur für Anträge zum Thema Mietendeckel!
Anträge zum Mietendeckel können per Post an
Bezirksamt Spandau von Berlin
Amt für Bürgerdienste
Wohnungsamt – Mietendeckel –
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
oder online (digital) gestellt werden.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- und nach Terminvereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
-
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Wohnungsamt
Nahverkehr
S-Bahn Spandau: S5
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau. X33, M32, M37, M45, 130, 134, 135, 136, 236, 237, 337, 638, 639, 671
Bahn Spandau: RE2, RE4, RE6, RB10, RB 13, RB14