Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine* - Offene Sprechstunde für Geflüchtete aus der Ukraine ab Juli 2022
Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Merkblatt für die häusliche Quarantäne
- Umgang mit Corona an Spandauer Schulen
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Eheurkunde beantragen
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Bei der Online-Urkundenbestellung ist zwischen dem 20.04. und dem 05.05.2022 ein technischer Fehler aufgetreten. Trotz erfolgreicher Bezahlung ist die Bestellung beim Standesamt nicht eingegangen und die Urkunde konnte nicht ausgestellt werden. Der Fehler wurde behoben.
Wenn Sie
- in dem betreffenden Zeitraum
- eine Urkunde online bestellt, bezahlt und
- diese noch nicht erhalten haben,
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Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen. Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde und das einst die Ehe beurkundet hat.
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
- Religionszugehörigkeit (optional)
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.
Hinweis
Für Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Die Ehe wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde, bereits beurkundet.
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Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- beiden Eheschließenden
- einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
Erforderliche Unterlagen
-
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
-
ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
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ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
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ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Eheschließung). Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Eheschließung bereits länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.