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Geburt im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Geburt am Standort Standesamt Spandau - Geburtenabteilung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sind zur Trauzeremonie nur noch das Brautpaar und dessen minderjährige Kinder, ggf. Dolmetscher zugelassen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburt im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Geburt
Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Geburtsregister kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.
Voraussetzungen
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Zuständig
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
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Sie oder Ihr Kind wurden im Ausland geboren und
• besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
• sind asylberechtigt
• sind anerkannte ausländische Flüchtlinge
• sind staatenlos -
Antragsberechtigt sind
• Sie selbst
• Ihre Eltern
• Ihr volljähriges Kind
• Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann
• Ihre Lebenspartnerin / Ihr Lebenspartner
Erforderliche Unterlagen
-
In jedem Fall (im Original):
• Personalausweis oder Reisepass
• Ausländische Geburtsurkunde
• Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person -
Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden:
• Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
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Weitere Hinweise:
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, Email oder Fax).
Gebühren
• Antrag auf Nachbeurkundung sofern ausländisches Recht zu beachten ist: 160 Euro
• Geburtsurkunde deutsch: 12 Euro
• Geburtsurkunde mehrsprachig / international: 12 Euro
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 12 Euro
• Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem das Kind oder die antragsberechtigte Person wohnt.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau - Geburtenabteilung
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671