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Drucksache - 2086/XVIII  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan 5-62 für das Grundstück Gatower Straße 332/Jürgen-Schramm-Straße 5/7 im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.02.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 10.02.2010
Anlage z. Vorl.z.K. v. 10.02.2010

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Beschluss des Bezirksamtes vom 08. Mai 2007 über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-62

 

Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über die Festsetzung des Bebauungsplans

 

Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 15. Dezember 2009 über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-62

 

Anlg.: Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-62

 

 

Begründung:

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-62 war der Wunsch des Eigentümers, nicht mehr für Betriebszwecke benötigte Teilflächen einer Wohnnutzung zuzuführen. Nach bisher geltendem Recht war als Art der baulichen Nutzung gemäß Bebauungsplan VIII-132 vom 18. Juni 1972 nur die Realisierung einer Pumpstation (Fläche für die Beseitigung von Abwasser) zulässig.

 

Das Bezirksamt Spandau hat während seiner Sitzung am 26. Mai 2009 sowohl das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB als auch das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Vorlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 5-62 als Bestandteil dieser Rechtsverordnung an die Bezirksverordnetenversammlung Spandau unter Beifügung der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) den entsprechenden Beschluss während ihrer Sitzung am 08. Juli 2009 gefasst.

 

Nach der Beschlussfassung des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-62 und des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans durch die Bezirksverordnetenversammlung wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 15. Juli 2009 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

 

Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde mit Schreiben vom 13. August 2009 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan vom Bezirksamt festgesetzt werden kann.

Der Bebauungsplan 5-62 vom 23. Januar 2009 ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau am 15. Dezember 2009 festgesetzt worden. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgte am 30. Dezember 2009 auf Seite 884.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-62 ist damit abgeschlossen.

 

 

Berlin-Spandau, den 10. Februar 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister          Bezirksstdtrat

Begründung:

 

 
 

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