Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 2086/XVIII
Unterrichtung
der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Beschluss
des Bezirksamtes vom 08. Mai 2007 über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-62 Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) über die Festsetzung des Bebauungsplans Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 15. Dezember
2009 über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-62 Anlg.:
Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans 5-62 Begründung: Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes 5-62 war der Wunsch des Eigentümers, nicht mehr für
Betriebszwecke benötigte Teilflächen einer Wohnnutzung zuzuführen. Nach bisher
geltendem Recht war als Art der baulichen Nutzung gemäß Bebauungsplan VIII-132
vom 18. Juni 1972 nur die Realisierung einer Pumpstation (Fläche für die
Beseitigung von Abwasser) zulässig. Das Bezirksamt Spandau hat während seiner Sitzung am
26. Mai 2009 sowohl das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB als
auch das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Vorlage des
Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 5-62 als
Bestandteil dieser Rechtsverordnung an die Bezirksverordnetenversammlung
Spandau unter Beifügung der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat gemäß §
6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
den entsprechenden Beschluss während ihrer Sitzung am 08. Juli 2009 gefasst. Nach der Beschlussfassung des Entwurfs zum
Bebauungsplan 5-62 und des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplans durch die Bezirksverordnetenversammlung wurde der Bebauungsplan
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 15. Juli 2009 gemäß
§ 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt. Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde mit Schreiben
vom 13. August 2009 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan vom Bezirksamt
festgesetzt werden kann. Der Bebauungsplan 5-62
vom 23. Januar 2009 ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau am 15.
Dezember 2009 festgesetzt worden. Die Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin erfolgte am 30. Dezember 2009 auf Seite 884. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-62 ist damit abgeschlossen. Berlin-Spandau, den 10. Februar 2010 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstdtrat |
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