Eine Klarstellung
Das Umwelt- und Naturschutzamt hat die Aufgabe, Steganlagen auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu überprüfen. Auch für Sportbootsstege im Bereich des Vereinssports ist dies ein alle 10 Jahre wiederkehrendes Ereignis, denn gemäß den wasserrechtlichen Vorschriften werden Steggenehmigungen in ganz Berlin immer befristet erteilt. Nach Abschluss der Anhörung sieht sich das Umwelt- und Naturschutzamt nun in der Lage das Genehmigungsverfahren fortzusetzen.
Gleichzeitig hat das sog. „Hausbooturteil“ vom 28.06.2016 des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) den rechtlichen Rahmen für Steggenehmigungen verändert. Denn solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen war, stand nicht fest, ob insbesondere die bislang verwendete Auflage des „Hausbootverbots“ weiter verwendet werden kann oder ob sie durch geeignete Auflagen ersetzt werden muss. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat deshalb alle anderen Genehmigungsverfahren zunächst zurückgestellt, um weiterhin eine einheitliche Verfahrensweise sicherstellen zu können und dies wurde auch entsprechend kommuniziert. Lediglich der Spandauer Yacht Club (SpYC) bestand auf eine Entscheidung und erklärte sich im Vorfeld zur Anhörung mit dem Verfahren einverstanden.
Jede Steggenehmigung ist eine Einzelfallentscheidung und an ein streng formales Verfahren gebunden. Sie müssen sich grundsätzlich an geltendes Recht halten und auch das Spandauer Steganlagenkonzept berücksichtigen. Außerdem war die Genehmigung für den Steg des SpYC seit 1998 abgelaufen. Aus diesen Gründen hatte das Umwelt- und Naturschutzamt dem SpYC im Anhörungsverfahren die teilweise neuen gesetzlichen Auflagen und Be-gründungen aufgeführt, um gemeinsam eine rechtssichere, aber auch den Wassersport berücksichtigende Genehmigung, zu erteilen. Die Anhörung diente neben der Mitteilung zu den gegenwärtig zu erwartenden Auflagen somit in erster Linie dazu, die Voraussetzungen zu erfüllen, um eine bis heute illegale Steganlage zu genehmigen.
Die in Spandau erteilten wasserbehördlichen Genehmigungen für Sportbootstege enthalten seit Jahren bereits auch die Auflage, dass „Hausboote“ verboten sind und die maximale Aufbauhöhe vor öffentlichen Uferwanderwegen oder anderen sensiblen Bereichen auf 3 Meter begrenzt ist. Auch die Bedingungen, dass Eisfreihalteanlagen und die Beleuchtung des Steges verboten sind, hatte der SpYC bereits zu einem früheren Zeitpunkt ohne weiteres zugestimmt. Somit ergaben sich im Rahmen der Anhörung nur wenige Neuerungen. Da es jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung gibt, galt es für das Umwelt- und Naturschutzamt, alle Rahmenbedingungen abzufragen und zu prüfen.
Aufgrund der beschriebenen Vorgeschichte war daher mit einer derart heftigen Reaktion nicht zu rechnen, insbesondere da der Bestand der Steganlage des SpYC zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde.
Parallel zu der öffentlichen Berichterstattung, welche grundsätzlich eine verkürzte und viele Belange betreffend falsche Darstellung übermittelt hat, sind dem Umwelt- und Naturschutzamt zahlreiche Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Darunter be-finden sich jedoch auch viele Schreiben, die mehrere Mitarbeiter/innen des Amtes, insbesondere jedoch den zuständigen Bearbeiter, persönlich angreifen. Diese Schreiben werden als unhaltbar und unangemessen eingestuft. Einige Äußerungen werden derzeit strafrechtlich untersucht, weil sie den Mitarbeiter im höchsten Maße beleidigen und weit über die Meinungsfreiheit hinausgehen.
„Ich finde es furchtbar, wie ein solch an und für sich harmloser Vorgang von diversen Personen überdramatisiert wurde. Doch was mich besonders entsetzt hat, ist die Vehemenz und Aggression gegen einen einzelnen Mitarbeiter, der sich nichts zuschulden kommen ließ, sondern ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen wollte“, zeigt sich Anja Sorges, Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes, betroffen.
„Das Handeln des Umwelt- und Naturschutzamtes war ohne jegliche Beanstandung. Der Wassersport war zu keiner Zeit gefährdet“, betont der zuständige Bezirksstadtrat Andreas Otti und ergänzt: „Einen Einfluss auf die rechtliche Entscheidung hat ein solcher ‚Shitstorm‘ nicht.“
Weiteres Vorgehen:
Aufgrund des jetzt rechtskräftigen „Hausboot“-Urteils ist das Umwelt- und Naturschutzamt nun verpflichtet, der Wohnungseigentümerschaft einen neuen Bescheid zu erlassen. Dabei sind die sich neue ergebenden Rechtsauffassungen zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch über die anderen Genehmigungsanträge – und dabei auch über den des SpYC – entschieden.
Eine Nutzung der Steganlagen im Umfang und Inhalt gemäß der erteilten wasserbehördlichen Genehmigung, die lediglich durch Genehmigungsfristablauf illegal geworden sind, wird aber vorläufig grundsätzlich möglich sein.