Einwohnerfragestunde

Fragewörter auf einer Tafel

Anfragen der Einwohnerschaft Spandaus

Durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes am 15. Juli 2005 wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger Spandaus an den kommunal-politischen Entscheidungen der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und des Bezirksamtes erweitert.

Ein Element der erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Einwohnerfragestunde, die im Rahmen der Sitzungen der BVV eingerichtet wurde.

Wann und wo findet die Einwohnerfragestunde statt?

Zu Beginn jeder Sitzung der BVV findet eine Einwohnerfragestunde statt, sie umfasst 30 Minuten.

Ort:
Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung in Spandau, Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin, 2. Etage

Uhrzeit:
17:00 Uhr

Wer ist berechtigt, Fragen zu stellen?

Frageberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Spandau haben. Sie können während der Einwohnerfragestunde persönlich Fragen an den Bezirksbürgermeister sowie an die Bezirksstadträtinnen/Bezirksstadträte stellen. Erläuternde Texte sind für eine Einwohnerfragestunde ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.

Was ist hinsichtlich der Fragestellung zu beachten?

Die Fragen sind, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, bis spätestens 14 Tage (mittwochs) vor der Sitzung der BVV bis 10:00 Uhr im Büro der Vorsteherin/des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau schriftlich einzureichen. Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens fünf Fragen behandelt werden. Eine kurze schriftliche Begründung kann beigefügt werden. Ein bezirklicher Anknüpfungspunkt muss in jedem Fall gegeben sein. Die Fragen sollen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Wie verläuft die Einwohnerfragestunde

Die Anfragen werden vom Vorsteher der BVV Spandau in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt. Die Fragen werden von der Fragestellerin/dem Fragesteller ohne Begründung mündlich vorgetragen und von den Bezirksamtsmitgliedern mündlich kontextbezogen beantwortet. An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an. Es können von der Fragestellerin/dem Fragesteller drei Zusatzfragen gestellt werden.

Werden die Fragen auch schriftlich beantwortet?

Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Beantwortung. Wird von der Fragestellerin/dem Fragesteller eine schriftliche Äußerung von Bezirksamtsmitgliedern für erforderlich gehalten, ist auf den üblichen Verfahrensweg zu verweisen; das Büro der Vorsteherin/des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau leitet entsprechende Schriftstücke von Bürgerinnen und Bürgern an das Bezirksamt weiter.

Was ist, wenn die Fragestellerin/der Fragesteller nicht an der Einwohnerfragestunde teilnehmen kann?

Bei Abwesenheit einer Fragestellerin/eines Fragestellers während der Einwohnerfragestunde wird die Anfrage nicht behandelt. Ist die Fragestellerin/der Fragesteller aus zwingenden persönlichen Gründen am Erscheinen gehindert, ist eine Übertragung des Fragerechts (Stellvertretung) möglich.

Was passiert, wenn die Zeit nicht für alle gestellten Fragen ausreicht?

Sollte die Einwohnerfragestunde zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung der nicht mehr aufgerufenen Anfragen.