Wichtige Wahlinfos

Information zu gegebenenfalls erforderlichen öffentlichen Nachzählungen

Am Wahlabend der Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, Hauptwahl am 26.09.2021, des 12.02.2023 finden gegebenenfalls erforderliche öffentliche Nachzählungen von Stimmzetteln ab 20Uhr im Rathaus Spandau, BVV-Saal, Raum 202 oder Raum 201, 2. Etage, statt.

  • Wahlbekanntmachung zu ggf. erforderlichen öffentlichen Auszählungen

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Wahltag

Sonntag, 12.02.2023: Die Wahlhandlung findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführten Wahllokal statt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Briefwahl

Um per Briefwahl oder mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein im Wahllokal wählen zu können, ist es notwendig diesen zu beantragen. Der Antrag kann bis zum 10. Februar 2023, 18.00 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte, die sich die Briefwahlunterlagen an eine Anschrift außerhalb Berlins senden lassen – insbesondere ins Ausland – sollten bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post berücksichtigen. Vom Wahlamt kann die rechtzeitige Zustellung per Post nicht gewährleistet werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 12. Februar 2023, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Die Beantragung eines Wahlscheines kann auf folgenden Wegen durchgeführt werden.

  • per elektronischem Antrag
  • per E-Mail
  • postalisch
  • per Fax

Achtung: Aufgrund von Bearbeitungs- und Postlaufzeiten steht der elektronische Wahlscheinantrag lediglich bis einschließlich Dienstag, den 7. Februar 2023, zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich ab 8. Februar 2023 direkt an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt.

Bitte planen Sie für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mindestens 3 Werktage ein. Nachzügler können noch bis Samstag, den 11. Februar 2023, bis 16 Uhr, ihre Briefwahlunterlagen in Briefkästen der Deutschen Post AG innerhalb des Berliner Stadtgebietes einwerfen.

Briefwahlunterlagen sind beim Bezirkswahlamt des Wohnortes zu beantragen und werden von diesem ausgestellt.

Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift in Berlin,
  • Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
  • Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.

Briefwahl vor Ort

Außerdem können Sie ab 2. Januar 2023 in der für Sie zuständigen Briefwahlstelle direkt vor Ort brieflich wählen. Die Wahlunterlagen erhalten Sie vor Ort, diese müssen nicht vorher beantragt werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit. Die Briefwahlstelle für Spandauer wahlberechtigte Personen befindet sich im Rathaus Spandau, Raum 128b und ist wie folgt geöffnet:

Sprechzeiten:
  • Montag und Mittwoch: 8 Uhr bis 15 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 10 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr

Telefon: (030) 90279 – 6510
Fax: (030) 90279 – 6600