Wahlhelfende Personen für die Wiederholungswahl gesucht

Wahlzettel

Am 12. Februar 2023 findet die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung statt.

Wenn Sie zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind, können Sie als wahlhelfende Person tätig werden. Besondere Kenntnisse sind nicht notwendig. Ein Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich. Das benötigte Wissen wird Ihnen in einer Schulung und durch Informationsmaterial vermittelt.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 240 Euro bzw. 200 Euro für die Tätigkeit in einem Briefwahllokal.
Für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst beträgt das Erfrischungsgeld für die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung 70 Euro, für jedes weitere Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal 60 Euro. Für die Tätigkeiten im Briefwahllokal, unabhängig von der Funktion, werden 50 € gewährt, wenn Freizeitausgleich gewährt wird, ansonsten gelten die generellen Sätze.

Freizeitausgleich für den Einsatz im Wahllokal:
Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und deren Stellvertretung: 3 Tage und Beisitzer/in: 2 Tage

Freizeitausgleich für den Einsatz im Briefwahllokal:
Unabhängig von der Funktion werden 2 Tage gewährt.

Für Lehrkräfte gilt dasselbe an Unterrichtstagen.

Beschäftigte der Berliner Verwaltung, deren Einsatz am Wahltag nach 21 Uhr endet, müssen ihren Dienst am Folgetag erst um 12 Uhr beginnen. Bei Bestehen von Dienstvereinbarungen über gleitende oder flexible Anwesenheitszeiten ist die Hälfte des auf diesen Tag individuell fallenden Anteils der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu erbringen. Durch diese Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung entsteht weder ein positives noch ein negatives Arbeitszeitguthaben.

Wahlvorstehende Personen, schriftführende Personen und die jeweiligen stellvertretenden Personen erhalten bei Teilnahme an einer Präsenzschulung 40 Euro Aufwandsersatz. Wird an einer Onlineschulung teilgenommen, werden 25 Euro gewährt. Eine Schulungspauschale gibt es nur bei tatsächlicher Ausübung des Ehrenamtes am Wahltag, so dass ein Anspruch auch erst nach dem Wahltag entsteht.
Es wird nur eine Schulungspauschale gezahlt.

Für den Transport der Wahlunterlagen am Tag vor der Wahl sowie für den Transport der Wahlunterlagen am Wahlabend wird eine Beförderungspauschale von jeweils 20 Euro gewährt.

Es können auch gemeinsame Einsätze mit Arbeitskolleg/innen, Verwandten oder Freunden berücksichtigt werden. Möchten Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden, versuchen wir den Wunsch zu berücksichtigen. Zusätzlich werden viele Personen in den Briefwahllokalen benötigt, deren Einsatz ab 15 Uhr beginnt.

Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie uns unter (030) 90279- 3896 an oder schreiben Sie eine E-Mail Mail an wahlhelfende@ba-spandau.berlin.de.

Nehmen Sie als wahlhelfende Person aktiv an der Ausgestaltung der Demokratie teil und füllen Sie bitte die folgende Bereitschaftserklärung aus:

  • Bereitschaftserklärung

    DOCX-Dokument (26.5 kB)

Unter https://www.berlin.de/wahlen/organisation/wahlhelfende/ finden Sie weitere Informationen über die Wahlhelfertätigkeit und können sich Online ebenfalls als wahlhelfende Person anmelden.

  • QR-Codes zur Onlinebewerbung und zu weiteren Informationen

    DOCX-Dokument (30.8 kB)