Drucksache - 0954/XX-01  

 
 
Betreff: Ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben
Status:öffentlichBezüglich:
0954/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.02.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Kenntnisnahme
16.03.2020 
Sitzung abgesagt!!! 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten      
18.05.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung  des  Beschlusses  der  Bezirksverordnetenversammlung  vom 14.11.2018  zur Drucksache Nr. 0954/XX:

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass ausreisepflichtige Personen konsequent abgeschoben werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Der Senat wurde in der Angelegenheit angeschrieben und um ein konsequenteres Vorgehen bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen gebeten. Wir erhielten dazu folgende Antwort:

 

„[…] Ihre Einschätzung teile ich nicht. Zunächst einmal erlaube ich mir den Hinweis, dass nur etwa 13,6 % der (Stand 30. September 2018) insgesamt 12.441 ausreisepflichtigen Personen tatsächlich abgeschoben werden können. Bei dem weit größeren Teil, nämlich 10.744 Personen, ist die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ausgesetzt, weil eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Beispielhaft seien hier Reiseunfähigkeit aufgrund medizinischer Gründe, fehlende Identitätspapiere, mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten oder auch die Aufnahme von Ausbildungen im Rahmen der Ausbildungsduldung genannt. […]“

 

Weiterhin wird folgendes ausgeführt:

 

„[…] Trotz intensiver Bemühungen von Bund und Ländern ist bundesweit ein Rückgang bei den Abschiebungen festzustellen. Mit bislang 801 Abschiebungen zum Stand 30. September 2018 liegt Berlin bundesweit im Mittelfeld. Trotz der vergleichsweise geringen Anzahl von Abschiebungen aus Abschiebungshaft ist das Land Berlin bei Direktabschiebungen ohne Haft insgesamt sehr erfolgreich. So sind in diesem Jahr bereits 599 Abschiebungen als Direktabschiebungen erfolgt. Weitere 169 Personen wurden aus der Strafhaft heraus sowie 29 Personen im Wege der Selbstgestellung abgeschoben. Der Anstieg der Ausreisepflichtigen ist im Übrigen bundesweit zu beobachten und kein Berliner Phänomen. Der Hauptgrund hierfür dürfte die Vielzahl der in den vergangenen Monaten negativ abgeschlossenen Asylverfahren sein.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die an der Abschiebung beteiligten Stellen des Landes Berlin gute Arbeit leisten. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0954/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0954/XX   Ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben   BVV-Büro   Empfehlung per Dringlichkeit
0954/XX-01   Ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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