Drucksache - 2207/XX
Sachverhalt:
Verkehrsuntersuchungen in den Jahren 2015 und 2017 haben ergeben, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle nur in Ausnahmefällen möglich ist, da die Zahl der querenden Fußgänger an dieser Stelle zu hoch ist. Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage scheiterte jedoch daran, dass dort Tempo 30 angeordnet ist.
In den umliegenden Wohnanlagen wohnen besonders viele besonders schutzbedürftige Personen wie in ihrer Mobilität eingeschränkte Seniorinnen und Senioren sowie Kinder, die auf eine sichere Querung angewiesen sind. Für sie wäre die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ein echter Zugewinn an Sicherheit.
Es liegt seit dem Juni 2017 eine Aufforderung der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz beim Bezirksamt vor, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wohlwollend zu prüfen. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage (AGH-Drs. 18/20 487) führt die Senatsverwaltung am 27.8.19 aus, dass Fußgängerüberquerungen - auch wenn die formalen Kriterien nicht erfüllt sind - in begründeten Einzelfällen trotzdem einzurichten sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn „es sich um pulkartiges Fußgängeraufkommen in Verbindung mit Fußgängerzonen oder einem einer Fußgängerzone ähnelnden Verhalten von zu Fuß Gehenden handelt.“ Entsprechend dieser Maßgabe ist eine erneute Prüfung notwendig, um im Ergebnis endlich zu einer sicheren Überquerungsmöglichkeit zu kommen. Beschlussvorschlag:
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