Drucksache - 1850/XX-01  

 
 
Betreff: Bessere Kontrollen in Reinickendorfs Pflegeeinrichtungen
Status:öffentlichBezüglich:
1850/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
23.10.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 05.06.2019 - Drucksache Nr. 1850/XX:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Berliner Heimaufsicht dafür einzusetzen, dass jede stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Einrichtungen für behinderte Menschen in Reinickendorf jährlich mindestens einmal unangemeldet durch die Berliner Heimaufsicht überprüft wird. Die dafür erforderlichen personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie der Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales dafür eingesetzt, dass jede stationäre Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für behinderte Menschen in Reinickendorf jährlich mindestens einmal unangemeldet durch die Berliner Heimaufsicht geprüft wird.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet:

 

„…das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf nach einem hohen Maß an unangemeldeten Kontrollen in WTG-Einrichtungen durch die Berliner Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wird von meinem Haus weiterhin grundsätzlich unterstützt.

 

Dies hatte ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 27.04.2018 zugesichert und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Anteils unangemeldeter Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen gegenüber Vorjahren in Aussicht gestellt. Wie die Rückschau nun zeigt, konnte der Anteil unangemeldeter Regelprüfungen durch die Heimaufsicht in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden.

 

Allerdings kann dieser Anteil aus verschiedenen Gründen nicht beliebig gesteigert werden.

 

Dies ist zum einen in der geltenden Rechtslage gegründet, wonach die angemeldete und die unangemeldete Prüfung gleichberechtigt nebeneinander stehen und beide Prüfarten je nach Zweck bzw. Zielrichtung der Prüfung ihre Berechtigung haben. Die Heimaufsicht muss insofern im Einzelfall über die Anwendung der in Frage kommenden Prüfart entscheiden (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 WTG).

 

Zum andern ist mit der Durchführung von unangemeldeten Prüfungen grundsätzlich ein höherer Aufwand und damit Personaleinsatz für die Heimaufsicht verbunden.

 

Des Weiteren ist bei Regelprüfungen grundsätzlich die einjährige bzw. dreijährige Regelprüfung sicherzustellen (vgl. § 17 Abs. 3. WTG).

 

Um dem Prüfauftrag der Heimaufsicht gerecht zu werden, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit meinem Haus und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die WTG-Prüfrichtlinien angepasst, damit Regelprüfungen, angemeldet wie unangemeldet, künftig flexibler und effektiver durchgeführt werden können.

 

Des Weiteren hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2020/21 für die Heimaufsicht zusätzliches Personal angemeldet. Es bleibt abzuwarten, ob hier eine Verstärkung möglich ist.“

 

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„…das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung nach (mehr) unangemeldeten Kontrollen durch die Heimaufsicht wird von mir grundsätzlich unterstützt. Allerdings stehen nach derzeit geltender Rechtslage (§ 17 Abs. 1 Satz 1 WTG) sowohl die angemeldete als auch die unangemeldete Prüfung gleichberechtigt nebeneinander. Beide haben je nach Zweck der Prüfung durchaus ihre Berechtigung.

 

Die Heimaufsicht hat die Quote der unangemeldeten Prüfungen bereits 2018 von 17% (2017) auf 42% deutlich gesteigert, wobei im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen sogar etwa jede zweite Kontrolle unangemeldet war. Diese Quote kann derzeit wegen des damit verbundenen höheren Personalaufwands nicht beliebig gesteigert werden. Um die Prüfquote insgesamt steigern zu können, hat die Heimaufsicht für 2020/21 weiteres Personal angemeldet. Zudem hat die Heimaufsicht im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Prüfrichtlinien dahingehend angepasst, dass Prüfungen, angemeldet wie unangemeldet, künftig noch effektiver durchgeführt werden können.

 

Weitere Einzelheiten zur Arbeit der Heimaufsicht können Sie bitte dem unterdessen veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2018 entnehmen. Im Hinblick auf die im Bezirk Reinickendorf vorhandenen Pflegeeinrichtungen kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Einrichtungen bei Kontrollen überwiegend unauffällig waren. Im Zeitraum 01.01.2018 bis 15.07.2019 gab es nur sehr wenig berechtigte Beschwerden. Bis auf drei gravierende Mängel wegen Unterschreitungen der Fachkraftquote und einer fehlerhaften Medikamentengabe wurden nur geringe Mängel festgestellt…“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1850/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

Stammbaum:
1850/XX   Bessere Kontrollen in Reinickendorfs Pflegeeinrichtungen   BVV-Büro   Empfehlung
1850/XX-01   Bessere Kontrollen in Reinickendorfs Pflegeeinrichtungen   Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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