Drucksache - 0437/XX-01  

 
 
Betreff: Ansiedlung einer sozialen Mieterberatung in Reinickendorf-Ost und Reinickendorf-West für alle Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger
Status:öffentlichBezüglich:
0437/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
23.10.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Kenntnisnahme
10.12.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017     zur Drucksache Nr. 0437/XX :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in Verhandlungen mit Mieterberatungsgesellschaften mit dem

Ziel einzutreten, eine Mieterberatungsgesellschaft zu beauftragen, in Reinickendorf-Ost und

Reinickendorf-West vor Ort niedrigschwellig eine bezirksweite regelmäßige soziale

Mieterberatung anzubieten und zwecks Finanzierung zügig Gespräche mit dem Senat

aufzunehmen.

Das unterbreitete Angebot soll eine Beratung und Hilfestellung zu Anträgen auf ALG II,

Grundsicherung, Wohngeld, Einkommensbescheinigung nach § 9 WoFG und dem

Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau umfassen. Die soziale Mieterberatung soll in enger

Anbindung an bestehende Mieter-Initiativen und das jeweilige QM erfolgen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Rechtsamt ist in seinen Einschätzungen vom 17.08.2018 und erneut am 06.08.2019 zum Ergebnis gekommen, dass eine oben beschriebene Rechtsberatung gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt.

Behörden dürfen gemäß § 8 RDG Beratungen nur zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinausgehende Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern sind vom § 8 RDG nicht gedeckt. Da die soziale Mieterberatung nicht zu den Aufgaben der Bezirksämter gehört, stünde sie nicht in Einklang mit § 8 RDG.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Einführung einer sozialen Mieterberatung nicht weiter verfolgt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0437/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

Stammbaum:
0437/XX   Ansiedlung einer sozialen Mieterberatung in Reinickendorf-Ost und Reinickendorf-West für alle Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger   BVV-Büro   Ersuchen per Dringlichkeit
0437/XX-01   Ansiedlung einer sozialen Mieterberatung in Reinickendorf-Ost und Reinickendorf-West für alle Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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