Drucksache - 2152/XX
Sachverhalt:
Das Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung die in der Anlage genannten Personen zur Wahl vor. Die Vorgeschlagenen haben sich zur Mitarbeit im Ehrenamtlichen Dienst des sozialen Bereichs bereit erklärt. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die in der Anlage genannten Personen werden für die Zeit vom 1. November 2019 bis 31. Oktober 2023 zu Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes gewählt. Rechtsgrundlage:
- § 16 Absatz 1 Buchstabe c BezVG - Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD)
Haushaltmäßige Auswirkungen:
Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VVEaD) vom 03.08.2016. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3330 Titel 412 01 zur Verfügung.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin Anlagen:
Vorschläge zur Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in Sozialkommissionen ab 01. November 2019. |
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