Drucksache - 1302/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2019 - Drucksache Nr. 1302/XX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen zu prüfen, ob ein Weg, in Verlängerung der Sterkrader Straße, für FußgängerInnen und Radfahrende zum direkten Erreichen des Einkaufszentrums Borsigturm geschaffen werden kann.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Sterkrader Straße endet derzeit am Borsiggelände. Um eine Durchquerung zu ermöglichen, wäre die Anlage eines Fuß- und Radweges über das Industrie- und Gewerbegebiet notwendig. Dieses kann jedoch aus betrieblichen und Sicherheitsgründen nicht erfolgen. Im Rahmen des Bebauungsplans Biedenkopfer Straße hatte das Bezirksamt intensiven Kontakt mit dem Grundstückseigentümer und hat auch in diesem Zusammenhang eine Öffnung der Sterkrader Straße angesprochen. Mit den o.g. Hinweisen wurde eine Öffnung abgelehnt. Bei dem Borsiggelände handelt es sich um ein gesichertes Industrie- und Gewerbegebiet, das eine unkontrollierte Zugänglichkeit nicht ermöglicht.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 1302/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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