Drucksache - 1111/XX-01  

 
 
Betreff: Lichtzeichenanlage Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße
Status:öffentlichBezüglich:
1111/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.10.2018     - Drucksache Nr. 1111/XX -:

 

„Wir fordern das Bezirksamt auf, sich bei der Senatsverwaltung UVK dafür einzusetzen, dass eine Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße installiert wird, um die derzeitige Verkehrs- und Gefahrensituation zu entschärfen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gebeten, die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung zu prüfen. Die zuständige Senatorin hat Folgendes geantwortet:

„ […] Ihre BVV bat mit dieser Drucksache um die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße-Schonacher Straße. Ich habe dieses Ansinnen an die mir nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet, welche der Prüfung zur verkehrlichen Notwendigkeit einer signaltechnischen Regelung an dieser Kreuzung gerne nachgekommen ist. Im Ergebnis möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Bereits 2017 wurde durch Herrn Bezirksstadtrat Maack die Errichtung einer Lichtzeichenanlage angeregt. Diesem Wunsch konnte nach eingehender Prüfung nicht nachgekommen werden. […] Auch eine erneute Prüfung der VLB konnte zu keiner anderen Entscheidung führen.

Durch die ca. 300 m westlich entfernte Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Oraniendamm (B96)/Waidmannsluster Damm-Zabel-Krüger-Damm, des östlich der Schluchseestraße vorhandenen Fußgängerüberweges (FGÜ) sowie der ca. 150 m entfernten Fußgänger-anforderungsanlage am östlich gelegenen Lahrer Pfad entstehen auch in den Früh- und Spätspitzen immer wieder Lücken in den Fahrzeugfolgen.

Der angeführte Busverkehr kann nach erneuten Verkehrsbeobachtungen dadurch in der Regel nach nur geringen Wartezeiten aus der Schluchseestraße nach links auf den Zabel-Krüger-Damm (Fahrtrichtung West) und umgekehrt abbiegen. Der ein- und ausfahrende Verkehr von und zur Tankstelle verhält sich entsprechend den einzuhaltenden Verkehrsregeln sehr rücksichtsvoll. Ebenso ist zu beobachten, dass den linksabbiegenden Bussen aus der Schluchseestraße von dem vorfahrtsberechtigten Verkehr auf dem Zabel-Krüger-Damm immer wieder Vorrang gewährt wird. Auch hier wird das rücksichtsvolle Verhalten der Verkehrsteilnehmer deutlich.

Auch eine längere Blockierung für den linksabbiegenden Fahrzeugverkehr aus der Schluchseestraße durch haltende Kfz vor dem dortigen FGÜ konnte nicht beobachtet werden, zumal der FGÜ leicht abgesetzt angelegt ist und sich somit ein Kfz vor dem FGÜ außerhalb der Kreuzung aufstellen kann.

Eine erneute Überprüfung der örtlichen Unfalllage bestätigt die Ergebnisse der Verkehrsbeobachtungen und zeigt keine Auffälligkeiten.

Besondere Schwierigkeiten für alle Verkehrsteilnehmer sind auch durch die beklagte Zunahme des Verkehrs, welcher aus der derzeitigen Baumaßnahme auf der Oranienburger Straße resultieren kann, nicht gegeben, so dass gegenwärtig auch weiterhin keine Gründe für die Anordnung weiterer Maßnahmen an der Kreuzung Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße-Schonacher Straße zu erkennen sind.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1111/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

Stammbaum:
1111/XX   Lichtzeichenanlage Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße   BVV-Büro   Empfehlung
1111/XX-01   Lichtzeichenanlage Zabel-Krüger-Damm/Schluchseestraße   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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