Drucksache - 1961/XX  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern in Sozialkommissionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorschläge zur Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in Sozialkommissionen ab 01.06.2019

Sachverhalt

Begründung:

 

Das Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung die in der Anlage genannten Personen zur Wahl vor.

Die Vorgeschlagenen haben sich zur Mitarbeit im Ehrenamtlichen Dienst des sozialen

Bereichs bereit erklärt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der Anlage genannten Personen werden für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2023 zu Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes gewählt.

 

 


Rechtsgrundlage:

 

- § 16 Absatz 1 Buchstabe c BezVG

- Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD)

vom 03.08.2016, Amtsblatt für Berlin Nr. 33 v. 12.08.2016, Seite 2056

 

 

Haushaltmäßige Auswirkungen:

 

Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach den

Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VVEaD) vom 03.08.2016. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3330 Titel 412 01               zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt     Bezirksbürgermeister                                                                                              Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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