Drucksache - 1632/XX  

 
 
Betreff: Umwidmung von Haushaltsmitteln für Bedarfe von Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Lederle, Felix - Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art: Ersuchen per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
09.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
23.01.2019 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.03.2019 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.04.2019 
29. teilöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.05.2019 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
16.05.2019 
31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Bezirkshaushalt für 2018 eingestellten und nicht abgerufenen Mittel für soziale Mieterberatung für die Beschaffung einer neuen Bestuhlung (70 Stühle) in der Kinder- und Jugendeinrichtung „Tietzia“ sowie für die Beschaffung weiterer Ausstattungsgegenstände (bspw. Verbrauchsmaterialien wie Bastelmaterial, Spiel- und Sportsachen) für Jugendfreizeiteinrichtungen in Reinickendorf zu verwenden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, 4.000,-- € der im Bezirkshaushalt für 2019 eingestellten und aus Sicht des Bezirksamtes aufgrund von zwischenzeitlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln nicht benötigten bezirklichen Mittel für soziale Mieterberatung stattdessen für Bedarfe im Rahmen der Kooperation des Jugendamtes Reinickendorf mit der Gesobau zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben nach dem Ende der Jugendhilfe zu verwenden bzw. konkret für:

 

        Zuschüsse zu Umzugskosten in Form von Kostenübernahmen für Mietwagen,

        die Übernahme von Renovierungskosten,

        individuelle Hilfen, die nicht über die AV Jugendhilfeunterhalt oder andere gesetzliche Leistungen abgedeckt sind.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die restlichen der im Bezirkshaushalt für 2019 eingestellten und aus Sicht des Bezirksamtes aufgrund von Landesmitteln nicht benötigten bezirklichen Mittel für soziale Mieterberatung statt dessen für Bedarfe im Rahmen einer geplanten, entsprechenden Kooperation des Jugendamtes Reinickendorf mit der GEWOBAG im nächsten Jahr vorzuhalten.

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