Drucksache - 1579/XX  

 
 
Betreff: Betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-68 für das Gelände zwischen Provinzstraße, Bürgerstraße und den Bahnanlagen des S-Bahnhofes Schönholz sowie für die Bürgerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beratung
24.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a) Kurzbegründung 12-68
Anlage b) Plankonzept 12-68

Sachverhalt

Begründung:

 

Siehe Anlage


Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           27.11.2018 beschlossen:

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Gelände zwischen Provinzstraße, Bürgerstraße und den Bahnanlagen des S-Bahnhofes Schönholz sowie für die Bürgerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-68 aufzustellen.

II.Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.


Rechtsgrundlage:

 

  • § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 )
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 


Anlagen:a)Kurzbegründung 12-68

b)   Plankonzept 12-68

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 
 

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