Drucksache - 0768/XX-01  

 
 
Betreff: Verkehrsinfarkt verhindern 9 - Kein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen
Status:öffentlichBezüglich:
0768/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
09.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2018     - Drucksache Nr. 0197/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Hauptverkehrsstraßen in Reinickendorf leistungsfähig gehalten werden, insbesondere ein Rückbau auf einen Fahrstreifen je Richtung nicht stattfindet.“

 

und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2018 - Drucksache Nr. 0768/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit den zuständigen Stellen darauf zu verständigen, dass die Hauptverkehrsstraßen in Reinickendorf nicht zurückgebaut werden und da wo vorhanden, der mehrstreifige Ausbau pro Fahrtrichtung erhalten bleibt.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort von dem zuständigen Staatssekretär erhalten:

 

„[…] Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verbindlich für alle Straßenbaulastträger die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) für die Straßenplanung eingeführt. Um den verschiedenen Nutzungsansprüchen von Stadtstraßen gerecht zu werden und um umweltfreundlichen Verkehr (Rad, Fuß und ÖPNV) für lebenswerte Städte zu fördern, sind dort Zielfelder und Abwägungsregeln fest vorgeschrieben. Die von der BVV vorgesehene einseitige Festlegung auf ein Zielfeld widerspricht den erforderlichen Abwägungsgrundsätzen.

 

Mit dem im Berliner Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018 beschlossenen Mobilitätsgesetz hat das Land Berlin diese Abwägungsgrundsätze sogar auf die Gesetzesebene gehoben, da in einer wachsenden Millionenstadt wie Berlin die künftigen Verkehrsbedürfnisse vorrangig mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes erledigt werden müssen. Kfz-Verkehr wird auch weiterhin erforderlich bleiben, aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme sind ihm aber Grenzen gesetzt.

 

Ich kann Ihnen versichern, dass die Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Reinickendorf entsprechend ihrer Lage im Netz und ihrer Funktion differenziert betrachtet und hinsichtlich einer eventuellen Straßenraumneuorganisation auch bewertet werden.

 

Die Senatsverwaltung wird die erforderlichen Vorgaben für die Straßenraumneuaufteilung sowie die Abwägungsentscheidungen transparent in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken erarbeiten. […]“

 

Das Bezirksamt bedauert, dass die Senatsverwaltung nicht die gewünschte Zusage gemacht hat.

 

Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0197/XX und Nr. 0768/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

Stammbaum:
0768/XX   Verkehrsinfarkt verhindern 9 - Kein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen   BVV-Büro   Empfehlung
0768/XX-01   Verkehrsinfarkt verhindern 9 - Kein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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