Drucksache - 0189/XX-01  

 
 
Betreff: Fließtalwanderweg verlegen
Status:öffentlichBezüglich:
0189/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.05.2017 - Drucksache Nr. 0189/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Fließtalwanderweg auf Höhe der Jugendherberge Hermsdorf mit Hilfe eines Bohlenweges verlegt werden kann.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort von dem zuständigen Staatssekretär erhalten:

 

„[…] Das Tegeler Fließtal ist fast durchgehend von der Quelle bis zur Mündung ein Natura-2000-Gebiet. Natura-2000-Gebiete stellen ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten dar, um den Erhalt der charakteristischen Arten und Lebensraumtypen sicherzustellen. Hierzu haben die Mitgliedsstaaten der EU diese Gebiete rechtlich so zu sichern, dass der erforderliche Schutz gewährleistet ist. Der Berliner Teil des Tegeler Fließtals ist durch die Ausweisung von drei Naturschutzgebieten (NSG) und einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) gesichert.

 

Das angefragte Vorhaben betrifft einen in diesem Sinne besonders wertvollen Bereich und bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung. Diese werden nur auf der Basis einer sorgfältigen Planung möglich sein.

 

Der von Ihnen betrachtete Bereich unterhalb der Jugendherberge (Hermsdorfer Damm) liegt im Geltungsbereich der Verordnung über das Naturschutzgebiet Tegeler Fließ im Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 29.09.2017 (GVBI. S. 513). Das Naturschutzgebiet zeichnet sich gerade in diesem Teil durch besonders naturnahe Fließtalbereiche und Niedermoorlandschaften aus. Bei der Abgrenzung der Schutzgebietsflächen wurden auf Grundlage der Schutzbedürftigkeit Bereiche, die der ungestörten Entwicklung und dem Schutz der Lebensräume und Arten dienen, als NSG und Bereiche, in denen eine stärkere Nutzung zur Erholung möglich ist, als LSG ausgewiesen. Die Bereiche zwischen dem Fließ und der Jugendherberge sind unzerschnitten und ungestört, sie sind daher als NSG gesichert.

 

Das Tegeler Fließtal ist gerade im Reinickendorfer Teil auf der gesamten Länge durch ein Netz von Wander- und Radwegen gut erschlossen. Kaum ein anderes Natura-2000-Gebiet in Berlin ist für Besucher so gut zu erleben und zu durchwandern. Teilweise verlaufen Wanderwege sowohl auf der Nord- und Südseite des Fließes- und das bei einer relativ geringen Breite der Fließtallandschaft. Viele dieser Wegabschnitte sind in sehr guter Qualität ausgebaut.

 

Die Landschaft des Tegeler Fließes wird in Reinickendorf vollständig durch den Barnimer Dörferweg, einem übergeordneten Fuß- und Radweg, erschlossen. Dieser kommt von Falkenberg, Karow, Blankenfelde und verbindet die Landschaft des Tegeler Fließes über Lübars- und Waidmannslust bis Tegel/Tegeler See. Im Bereich der Jugendherberge Hermsdorf wechselt dieser Hauptweg über den Egidy-Steg von der Nordseite auf die Südseite des Fließes. Wanderwege, die der Erholung und dem Naturgenuss dienen, sind gerade dadurch spannend, dass sie eben nicht gradlinig durch die Landschaft verlaufen, sondern gewunden, hier den Bedingungen des Fließes angepasst. Dadurch bekommt der Besucher wechselnde Perspektiven und Blickrichtungen, wodurch sich das Erleben einer Naturlandschaft als Kontrast zur Stadtlandschaft steigert.

 

Meiner Einschätzung nach ist das Tegeler Fließ bereits hervorragend erschlossen und es besteht keine zu schließende Lücke. Alle Wege unterliegen der Verkehrssicherung des Bezirks und befinden sich in gutem Unterhaltungszustand.

 

Bei der Prüfung des Bedarfs und der Erforderlichkeit ist auch zu bedenken, dass Wege, die der ruhigen Erholung und dem Naturgenuss dienen, nicht durch Streckenführung und Ausbau zu schnellen Verkehrsverbindungswegen gemacht werden sollten, da dies zu vielfältigen Konflikten führen kann. Gerade Ausbauformen von Stegen, die naturgemäß schmal sind, führen zu Konflikten zwischen Wanderern und Radfahrern, diese Situation ist bereits im Bereich Artemisstraße- Fürst-Bismarck-Steg sowie im Bereich Eichwerder Steg zu beobachten. Schnelle Radverbindungen wären im Bereich des Tegeler Fließtals daher entlang der parallel verlaufenden Straßen außerhalb der Schutzgebiete zu führen.

 

In Folge der Lage der von der BVV angedachten Verbindung in den vernässten Überschwemmungs- und Niedermoorbereichen (Retentionsflächen) des Tegeler Fließes wäre sie nur als aufgeständerter Bohlenweg zu realisieren. Gründung und Bau eines solchen Steges im Niedermoor würde zu einer besonders aufwändigen technischen Anlage führen und einen entsprechend starken Eingriff in die Schutzgüter zu Folge haben, der überdies sehr teuer wäre.

 

Alle diese Gesichtspunkte sprechen sehr deutlich gegen das angedachte Vorhaben. Sollte das Bezirksamt bei der Bewertung des Bedarfs und der Erforderlichkeit trotzdem zu einer anderen Einschätzung kommen, müssten ein detaillierter Planungs- und Abstimmungsprozess sowie verschiedene Zulassungsverfahren durchgeführt werden, in den auch die Naturschutzverbände zu beteiligen wären:

 

  • Prüfung und Feststellung der Erforderlichkeit und des zwingenden Bedarfs einer zusätzlichen Wegverbindung durch das NSG/Natura-2000-Gebiet,
  • Prüfung der Zulassungsfähigkeit des Vorhabens im Natura 2000-Gebiet (Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH) gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen sein.),
  • Prüfung der Zulassungsfähigkeit gemäß der Schutzgebietsverordnung,
  • Prüfung der Zulassungsfähigkeit Biotop- und Artenschutzrecht,
  • Prüfung des Eingriffsbestandes gemäß § 14 Naturschutzgesetzes Berlin,
  • Prüfung der Zulassungsfähigkeit nach Wasserrecht (Der Trassenverlauf liegt in diesem Bereich vollständig im Überschwemmungsbereich des Tegeler Fließes.)

 

In Anbetracht des in mehrfacher Hinsicht hohen Aufwandes, der zur Realisierung des Projektes erforderlich wäre und im Hinblick auf die bestehende gute Erschließung in diesem Bereich erscheint es mir nicht sinnvoll diese Überlegung zu vertiefen. Berlin sollte meines Erachtens vielmehr Anstrengungen darauf richten bestehende Erschließungsmängel – z.B. die Lücken im Netz der 20 Grünen Hauptwege® - zu beseitigen, den schlechten Unterhaltungszustand in vielen Bereichen zu verbessern und die ehrgeizigen Ziele des Mobilitätsgesetzes mit Blick auf aus verkehrlichen Gründen erforderliche Radwegverbindungen umzusetzen. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0189/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Stammbaum:
0189/XX   Fließtalwanderweg verlegen   CDU-Fraktion   Ersuchen
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