Drucksache - 0775/XX-01  

 
 
Betreff: "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" nutzen
Status:öffentlichBezüglich:
0775/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.04.2018

- Drucksache Nr. 0649/XX -:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verfahren für die Erneuerung des bezirklichen Fuhrparks mit Fahrzeugen auf Basis von Elektro- oder Hybridantrieben, ersatzweise in begründeten Fällen mit emissionsarmen Dieselantrieben, zu entwickeln.“

 

und

 

des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018 - Drucksache Nr. 0775/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung mehr schadstoffarme Fahrzeuge in die Fahrzeugflotte des Bezirksamtes zu integrieren sowie die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität voran zu bringen.“

 

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat für die Beschaffung von Leasingfahrzeugen im Zusammenhang mit ausgelaufenen Leasingverträgen am 4. September 2017 mit den Vorbereitungen begonnen. Die Bestellung von elf VW up, vier Golf Variant und einem VW Caddy Maxi wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Insofern gab es zum Sofortprogramm „Saubere Luft“ mit dem Austausch der Leasingfahrzeuge eine zeitliche Überschneidung.

 

Das Verfahren des Bezirksamts Reinickendorf für die Beschaffung bzw. Erneuerung des bezirklichen Fuhrparks basiert auf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU), die am 23. Februar 2016 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) erlassen wurde.

 

Mit dem Rundschreiben "Spezifische Beschaffungshinweise/Beschaffung von PKW“ gibt die Senatsverwaltung ein abgestuftes Vorgehen bei der Auswahl eines emissionsarmen Antriebs des zu beschaffenden Pkw vor.

 

 

Ziel ist demnach die bevorzugte Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Ist dies für den Einsatzzweck nicht möglich oder mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, sollen Hybridelektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit Erdgasantrieb beschafft werden.

Das Bezirksamt verfährt bei der Beschaffung von PKWs wie folgt:

 

Marktrecherchen von Antriebsarten bezüglich Elektro, Gas und Hybrid

Wirtschaftliche Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der haushaltstechnischen

   Möglichkeiten und der CO2-Emissionswerte

Entscheidung für eine Antriebsart

Öffentliche Ausschreibung der Fahrzeugbeschaffung mit der Vorgabe der Antriebsart

Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote auf der Grundlage der Preise und der

   CO2-Emission

Auftragserteilung.

 

Aktuell ist die Beschaffung eines nach Markrecherche und wirtschaftlicher Wertung ausgewählten, gasbetriebenen Transportfahrzeuges (3, 5 t) im Ausschreibungsverfahren.

 

Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0649/XX und Nr. 0775/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Stammbaum:
0775/XX   "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" nutzen   BVV-Büro   Ersuchen
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