Drucksache - 0657/XX-01  

 
 
Betreff: Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen
Status:öffentlichBezüglich:
0657/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.02.2018 - Drucksache Nr. 0657/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße zur ausnahmsweisen Nutzung als Umleitungsstrecke wieder als öffentliche Straße gewidmet wird.

Die Öffnung für den Individualverkehr soll nur im Fall einer Sperrung der BAB 111 als Umleitungsstrecke möglich sein. Die generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr und die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr und die Durchfahrt der BVG sollen erhalten bleiben.

und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.02:2018 - Drucksache Nr. 0765/XX -:

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Aufhebung der Teileinziehung der Ruppiner Chaussee für die Dauer der Baumaßnahmen an der A 111 einzusetzen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort von dem zuständigen Staatssekretär erhalten:

 

„[…] Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH wurde beauftragt, Untersuchungen zur verkehrlichen Abwicklung während der Instandsetzungsmaßnahmen und Ersatzbauten an der A 111 vorzunehmen. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die Ruppiner Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die Ruppiner Chaussee verglichen mit anderen Umleitungsstrecken im Raum Heiligensee die wenigsten Betroffenheiten aufweist.

 

Die Untersuchung der DEGES ist noch in Bearbeitung. Erst wenn diese vorliegt, kann eine abschließende Prüfung der Aufhebung der Teilentziehung erfolgen. […]“

 

Über die Entwicklung wird künftig im Verkehrsausschuss berichtet.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0657/XX und 0765/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Stammbaum:
0657/XX   Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen   BVV-Büro   Empfehlung
0657/XX-01   Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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