Drucksache - 1479/XX
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie oft und mit wie vielen Mitarbeitern hat das bezirkliche Veterinäramt die Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes auf der Terraristikbörse seit August 2018 kontrolliert?
2. Welches Ergebnis hatten die Kontrollen? Wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt und geahndet?
3. Wie bewertet das Bezirksamt, dass Tierschützer nach Maßgabe der "Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wesentlich mehr und schwerwiegendere tierschutzrechtliche Verstöße feststellen, unter anderem ein Angebot von Wildfängen, der gewerbsmäßige Verkauf von Tieren aus dem In- und Ausland sowie Ratschläge für die illegale Einfuhr (im Frachtraum von Flugzeugen) von Tieren aus dem Ausland? Welche Gesprächsformate zwischen dem Bezirksamt, Tierschützern und dem Veranstalter finden dahingehend statt?
4. Wie geht das Bezirksamt gegen osteuropäische Händler vor, die von Börse zu Börse reisen sowie die Tiere in kleinen Transport- und Präsentationsboxen halten und anschließend nicht in ein ausreichend großes Terrarium zurücksetzen?
5. Wie bewertet das Bezirksamt den Verkauf lebender Mäuse und Ratten zur Verfütterung aus Sicht des Tierschutzes? Gibt es eine Rechtsgrundlage, um diesen zu unterbinden?
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