Drucksache - 1292/XX
Sachverhalt:
Aufgrund der gemeinsamen Organisation durch Bund und Kommunen existiert keine gesetzliche Regelung zur Ausstellung von Empfangsbestätigungen durch Jobcenter. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit fördert die Ausstellung von Empfangsbestätigungen die Kundenzufriedenheit und wird daher eindeutig befürwortet. Darüber hinaus gibt eine Empfangsbestätigung den Antragsstellern eine verbesserte Rechtssicherheit. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Reinickendorf, wie durch die Bundesagentur für Arbeit befürwortet, dafür einzusetzen, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge, Empfangsbestätigungen durch das Jobcenter ausgestellt werden. Die Empfangsbestätigungen sollen gerichtsfest sein.
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