Drucksache - 0182/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung 11.10.2017 - Drucksache Nr. 0182/XX:
„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin die probeweise Schließung des Mittelstreifens bei der Ausfahrt vom Gewerbegelände am Wilhelmsruher Damm durch die Aufstellung von Baken verbunden mit einem Rechtsabbiegerschild zu erörtern. Dabei soll die Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Übersichtlichkeit, vor allem im Hinblick auf die Unfallhäufigkeit, die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer und die verkehrslichen Auswirkungen bewertet werden. Sofern die probeweise Schließung erfolgt, soll die Verkehrslenkung Berlin nach sechs Monaten in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und der Polizei die Maßnahme überprüfen und gegebenenfalls den Mittelstreifen baulich schließen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die für die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gebeten, oben genannte Prüfungen einzuleiten.
Die zuständige Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen geprüft wurde. Zu diesem Zweck wurde eine Stellungnahme der zuständigen Polizeidirektion und des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) des Bezirkes verwendet. Des Weiteren wurde die Unfalllage der vergangenen vier Jahre berücksichtigt.
Zur Beurteilung eventueller Verkehrssicherheitsdefizite stellt § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Rechtsgrundlage dar. Danach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur dort angeordnet werden, wo es wegen besonderer Umstände zwingend geboten ist, z.B. eine besondere örtliche Gegebenheit, die eine Gefahrenlage darstellt.
Verkehrsbeobachtungen durch die VLB haben gezeigt, dass sich durch die unmittelbar in der Nähe westlich gelegene Lichtzeichenanlage (LZA) ausreichend Lücken für die Ausfahrenden ergeben. Auch die linksabbiegenden Kraftfahrzeuge (Kfz) haben die Möglichkeit, sich Richtung Westen in den fließenden Verkehr einzuordnen, ohne diesen zu behindern. Durch die LZA an den westlich und östlich gelegenen Knotenpunkten gibt es ausreichend Lücken zum Linksabbiegen und Wenden.
Nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik an diesem Mittelstreifendurchbruch haben sich im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.11.2017 insgesamt 14 Verkehrsunfälle ereignet. Davon kamen sieben Unfallgegner von links aus der westlichen Richtung und sieben Unfallgegner von rechts aus der östlichen Richtung. Somit ist die Fahrrichtung der Ausfahrenden nicht maßgeblich als Unfallursache auszumachen. Die dargelegten Unfälle zeigen, dass oft durch unaufmerksames und / oder ordnungswidriges Verhalten Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Dieses Fehlverhalten ist stadtweit gegeben und indiziert keine konkrete Gefahrenlage. Eine Überforderung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist an dieser Örtlichkeit nicht feststellbar.
Durch Schließung des Mittelstreifens würden Fahrzeugführende, die nach links auf den Wilhelmsruher Damm abbiegen wollen, den östlich gelegenen Durchbruch nutzen. Da dieser jedoch unter einer Brücke liegt und keine optimalen Sichtverhältnisse aufweist, erfordert dies eine erhöhte Aufmerksamkeit der Kfz-Führer und würde unter Umständen neue Konflikte herausfordern.
Sowohl aus Sicht der VLB als auch von der zuständigen Polizeidirektion und dem SGA, welche auch die Gegebenheiten vor Ort besichtigt haben, ist eine Schließung des Mittelstreifens an der Ausfahrt des Bauhauses nicht erforderlich.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0182/XX damit als erledigt zu betrachten.
Uwe BrockhausenKatrin Schultze-BerndtStellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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