Drucksache - 1148/XX
Sachverhalt:
Die Übernahme privater Betreuungskosten muss allen Eltern, die für ihre Kinder keinen Platz in einer Kita oder Tagespflegestelle erhalten können, unbürokratisch zugutekommen. Diese Fristsetzung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage und erschwert den Eltern die Organisation einer privaten Betreuung zusätzlich.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die unbürokratische Übernahme privater Betreuungskosten für Kinder mit Anspruch auf einen Kita-Platz auch über den 31.07.2018 hinaus gewährt wird und nicht, wie in einem Rundschreiben mitgeteilt, bis Ende Juli 2018 befristet ist.
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