Drucksache - 0884/XX-01
Begründung:
Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).
Da in der Bezirksverordnetenversammlung am 14.02.2018 nur sechs Vertrauenspersonen mit der erforderlichen Mehrheit gewählt wurden, gesetzlich aber die Wahl von sieben Vertrauenspersonen vorgegeben ist, ist eine weitere Vertrauensperson zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Zu einer Vertrauensperson für den gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten wird, zusätzlich zu den am 14.02.2018 gewählten sechs Personen, gewählt:
Rechtsgrundlage:
§§ 40 - 42 Gerichtsverfassungsgesetz
Haushaltmäßige Auswirkungen:
Keine
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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