Drucksache - 0886/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
10.04.2018 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
23.05.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Bezirksrechnung 2016 elektronische Version

Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Das Haushaltsjahr 2016 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 7.206.477,29 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2018 vorgetragen.

Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung).

In Summe wurden 1.287.880,10 Euro an über- und 2.773.398,68 Euro an außerplan-mäßigen Ausgaben zugelassen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).

 


Beschlussentwurf :

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

 


Rechtsgrundlage:

 

§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG

Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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