Drucksache - 0885/XX
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
1.Nach welchen Kriterien bestimmt sich die Zuständigkeit des Bezirksamtes Reinickendorf für den Unterhalt abgelehnter Asylbewerber aus dem Haushaltstitel 3995?
2.Welcher Gesamtbetrag wurde für wie viele Leistungsempfänger im Haushaltsjahr 2017 aus dem Haushaltstitel 3995 aufgewendet?
3.Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden zum Stichtag 1. Januar 2018 aus dem Haushaltstitel 3995 vom Bezirk Reinickendorf alimentiert?
4.Warum unterlässt es das Bezirksamt Reinickendorf als Kostenträger gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten als Kostenverursacher auf die beschleunigte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber hinzuwirken, um hierdurch die aus dem Haushaltstitel 3995 zu begleichenden Kosten zu reduzieren?
5.Inwieweit hält das Bezirksamt dieses Unterlassen mit den Grundsätzen treuhänderischer Haushaltsführung - hier insbesondere des für alle Verwaltungsebenen verbindlichen Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit - für vereinbar? Anlagen:
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