Drucksache - 0544/XX-01-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 - Drucksache Nr. 0544/XX-01:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich umgehend bei den zuständigen Stellen dahingehend einzusetzen, dass vorhandene und vor allem bekannte Missstände in Reinickendorfer Krankenhäusern in Bezug auf die jeweiligen Rettungsstellen sofort behoben werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich mit dem gesundheitspolitisch herausragend wichtigen Anliegen entsprechend an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gewandt. Diese hat wie folgt geantwortet:
„…Ich teile Ihre Meinung, dass die von Ihnen angesprochenen Probleme des enormen Patientenandrangs in den Notaufnahmen sowie die nicht kostendeckende Finanzierung der ambulant verbleibenden Notfallpatienten nicht nur die Kliniken in Reinickendorf betreffen, sondern eine Herausforderung für viele Kliniken im Land Berlin darstellen. Die Probleme in der Versorgung der Notfallpatienten haben auch für mich höchste Priorität.
Patientenorientierte Lösungen zu den von Ihnen angesprochenen Problemen, unter anderem der Aufgabenverteilung und Finanzierung der Notfallversorgung, erfordern gesetzliche Änderungen auf Bundesebene. Meine Senatsverwaltung hat daher die Federführung in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Notfallversorgung übernommen und ein Thesenpapier erarbeitet, das im Juni 2017 einstimmig von der GMK gebilligt wurde und zu dem Beschluss führte, dass die Länder dringenden Handlungsbedarf sehen, die Notfallversorgung gesetzlich neu zu regeln und die Vergütung neu zu gestalten. Erwartet wird eine Bund-Länder AG zu dem Thema, in der ich mich weiter für Lösungen einsetzen werde, die zu einer verbesserten Notfallversorgung führen.
Um eine rasche Verbesserung der Notfallversorgung in den Berliner Notfallkrankenhäusern herbeizuführen, sprechen wir aktuell mit der KV Berlin, um eine stärkere Beteiligung der Vertragssärzte an der Notfallversorgung zu erreichen. Seit diesem Jahr betreibt die KV Berlin 13 Notdienstpraxen an Krankenhäusern, wovon allerdings nur eine Praxis durch Vertragsärzte besetzt ist. Die vertragliche Einbindung von Krankenhäusern in den KV Notdienst, wie dies auch am Vivantes Humboldt-Klinikum der Fall ist, führt offensichtlich nicht zu einer Entlastung der Notaufnahmen.
Ich halte den Umfang der Beteiligung der KV Berlin an der Notfallversorgung derzeit für nicht ausreichend und habe in Gesprächen mit der KV ausgedrückt, dass ich tragbare Konzepte für eine Verbesserung der Situation erwarte.
Neben der Besetzung der Notdienstpraxen sehe ich auch Handlungsbedarf hinsichtlich einer verbesserten Patientensteuerung mit individuell geeigneten Versorgungsangeboten im ambulanten Sektor. Aus diesen Gründen habe ich das Thema auf die Agenda des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V gesetzt, um sektorenübergreifende Konzepte gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln.
Durch die hier skizzierten Lösungen erwarte ich spürbare, aber auch nachhaltige Verbesserungen der Situation in den Notaufnahmen Berlins und der Notfallversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger.“
Das Bezirksamt hat darüber hinaus mit dem Humboldt-Klinikum und dem Dominikus-Krankenhaus die schwierige Situation in den Rettungsstellen erörtert. Beide Kliniken haben unter den allgemein bekannten schwierigen Rahmenbedingungen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Rahmen der Möglichkeiten bereits umgesetzt bzw. geplant. In diesem Zusammenhang kann das Bezirksamt auf die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage Drucksache-Nr: 0544/XX hinweisen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0544/XX-01 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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