Drucksache - 0726/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Wird das Bezirksamt schnellstmöglich an die zuständige Senatsverwaltung herantreten und darauf dringen, dass zur Vermeidung weiterer Schäden durch das derzeit extreme Hochwasser am Tegeler Fließ und am Hermsdorfer See die zuständigen Stellen ihrer Verpflichtung nach § 40 Absatz 1 Satz 2 Berliner Wassergesetz zur „Räumung“ des Gewässerbetts und zur „Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss“ nachkommen und dass Maßnahmen getroffen werden, um das in § 1 der geplanten Überschwemmungsverordnung Tegeler Fließ festgelegte Ziel des Hochwasserschutzes durch „Regelung des Hochwasserabflusses“ zu erreichen?
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