Drucksache - 0722/XX  

 
 
Betreff: Temporäre Beschilderung anlässlich der Umleitung der Buslinie 125
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Udo Maack 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Wie wird die temporäre Beschilderung mit über 90 Verkehrszeichen an ca. 60 fest eingelassenen Masten begründet, die anlässlich der Umleitung der Buslinie 125 ab 11.09.17, zunächst über Fürstendamm/Markgrafenstraße und später auf die Wiltinger Straße/Markgrafenstraße, verlegt wurde zur Einschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts auf 7,5 T und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h, eingerichtet wurden, wenn gleichzeitig eine Ausnahme für 26 T schwere BVG Busse zugelassen wurde und eine Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei nicht angefordert wurde?

Zusatzfrage: (bereits jetzt gestellt, damit eine qualifizierte Antwort gegeben werden kann)


Was hat die fest im Boden verankerte Umleitungsbeschilderung und deren Rückbau gekostet und wer trägt die Kosten dieser Maßnahme und wer trägt die Kosten der Straßenzerstörungen (z. B. auf dem Mittelstreifen der Wiltinger Straße) durch die umgeleiteten Busse?

 

 

 
 

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