Drucksache - 0689/XX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XX-274 für die Grundstücke Trepliner Weg 2 /8, Trettachzeile 1 / 19 und Ziekowstraße 79/85 sowie für den Trepliner Weg im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
25.01.2018 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a_Geltungsbereich

Sachverhalt

Begründung:

 

Anlass für die Aufstellung des im Januar 1996 begonnenen Bebauungsplanverfahrens XX274 war die Absicht der Eigentümer Trettachzeile 15 sowie Trepliner Weg 4 und 8, auf ihren Grundstücken eine mehrgeschossige Wohnbebauung zu realisieren. Das Bebauungsplanverfahren wurde bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im September 1997 mit mehreren Änderungen fortgeführt.

Aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nahmen die Eigentümer jedoch Abstand von ihren Bauabsichten. Nichtbewältigte Belange zur sozialen Infrastruktur (Defizit an KITA-Plätzen) sowie zur Lärmproblematik standen einer Weiterführung das Bebauungsplanverfahrens entgegen.

Mit dem Erwerb des Grundstücks Trettachzeile 15 im August 2016 durch die Projektimmobilien Berlin GmbH wurde ein erneuter Anlauf zur Überplanung des Areals genommen.
Die abweichende Planungskonzeption und geänderte verfahrensrechtliche Anforderungen machen jedoch eine erneute Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Das alte Bebauungsplanverfahren XX-274 muss daher eingestellt werden.              
Der künftige Bebauungsplan 12-63 mit identischem Geltungsbereich soll ebenfalls die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnungsbau
schaffen.


Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, das Verfahren zum Bebauungsplan XX-274 für die Grundstücke Trepliner Weg 2 / 8, Trettachzeile 1 / 19 und Ziekowstraße 79/85 sowie für den Trepliner Weg im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde einzustellen.


Rechtsgrundlage:

 

  • § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

Anlagen:

 

a)Geltungsbereich XX-274

 
 

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