Drucksache - 0363/XX-01  

 
 
Betreff: Unisex-Sanitärräume und -Umkleidemöglichkeiten bei Neubauten von Sportstätten und Schwimmbädern
Status:öffentlichBezüglich:
0363/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.06.2017 - Drucksache Nr. 0363/XIX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei Neubauten von Sportstätten und Schwimmbädern Umkleidemöglichkeiten und Toiletten für Männer, Frauen, transsexuelle und intersexuelle Persönlichkeiten eingerichtet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Diese berichtet dem Bezirksamt mit Schreiben vom 01.11.2017 wie folgt:

 

„…, dass dem Wunsch der BVV Reinickendorf zumindest im Schul- und Sportbaubereich bereits mit der Veröffentlichung des Planungshandbuches „Fachraum Sport“ Anfang Juli 2016 in einigen Teilen genüge getan wird.

In diesem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeiteten Planungshandbuch sind bereits zusätzliche Unisex-Toiletten als verbindlicher Baustandard im Land Berlin vorgegeben.

Zusätzliche Umkleidemöglichkeiten zu bauen, könnte auf den oft beengten Standorten insbesondere in Innenstadtbereichen schlimmstenfalls die Realisierbarkeit der gesamten Maßnahme gefährden.“

 

Deshalb wird von dort eine je nach verfügbaren Raumkapazitäten des jeweiligen Baustandortes organisatorische Regelung der Raumzuteilung präferiert.

 

Detaillierte Informationen hinsichtlich der Baustandards können Sie dem genannten Planungshandbuch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnehmen.

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/musterraumprogramme/planungshandbuch_fachraumsport_07_2016.pdf

 

 

Hinsichtlich der Bäder wird von der Senatsverwaltung auf die ihr fehlende direkte Einwirkungsmöglichkeit hingewiesen. Für die Standards in Bädern ist bundesweit einzig die „Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen“ zuständig.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0363/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 


 


 

Stammbaum:
0363/XX   Unisex-Sanitärräume und -Umkleidemöglichkeiten bei Neubauten von Sportstätten und Schwimmbädern   BVV-Büro   Beschlussempfehlung
0363/XX-01   Unisex-Sanitärräume und -Umkleidemöglichkeiten bei Neubauten von Sportstätten und Schwimmbädern   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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