Drucksache - 1305/XIX-01  

 
 
Betreff: Gutachten für Halbmarathon über Brücke in der Ernststraße
Status:öffentlichBezüglich:
1305/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
08.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.07.2016 - Drucksache Nr. 1305/XIX - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Kosten des für den Halbmarathon angeforderten Gutachtens zur Brücke in der Ernststraße durch das Land Berlin zu übernehmen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Datum vom 28.02.2017 Folgendes mit:

 

„Vom Veranstalter des Mercedes-Benz-Halbmarathons wurde ein Gutachten gefordert, das die Verträglichkeit des Bauwerkes mit den durch die Veranstaltung hervorgerufenen läuferinduzierten Schwingungen rechnerisch nachweist.

Eine Belastung des Bauwerkes durch Läufer im Rahmen einer Laufveranstaltung unterscheidet sich in ihrer Charakteristik deutlich von den Belastungen des regulären Verkehrs auf einer Fußgängerbrücke. Durch die Läufer wird das Bauwerk zu Schwingungen angeregt, die in Abhängigkeit der konstruktiven, sowie der belastungsseitigen Randbedingungen in den Bereich der Eigenfrequenzen des Bauwerkes fallen können. Ab einer bestimmten Schwingungsamplitude des Bauwerkes kann des Weiteren das Verhalten der Läufer derart beeinflusst werden, dass diese sich der Brückenschwingung anpassen und die Schwingungen weiter verstärken (sog. „Lock-In-Effekt“). Derart hervorgerufene Schwingungen können durch Resonanzeffekte zu Belastungen des Tragwerks führen, die bis zum 4-fachen höher sind als die des regulären öffentlichen Verkehrs. An dieser Stelle wird auch auf § 27 Abs. 6 der StVO verwiesen, wonach aus zuvor genannten Gründen Gleichschritt auf Brücken nicht zulässig ist.

 

Für eine erste Bewertung der Verträglichkeit sind somit die Kenntnis der Erregerfrequenzen (Fachliteratur) und insbesondere der Eigenfrequenzen des Bauwerkes erforderlich. Eine pauschalierte Abschätzung der Eigenfrequenzen des Tragwerkes ist mit hinreichender Genauigkeit nicht möglich und nur durch rechnerische Verfahren im Rahmen eines Einzelgutachtens bzw. durch eine messtechnische Begleitung zu erbringen. Entsprechend des vorgelegten Gutachtens beträgt die ermittelte 1. Eigenfrequenz des Überbaus 3,71 Hz und liegt somit nur knapp oberhalb des kritischen Erregerfrequenzbereichs bis 3,5 Hz. Die Notwendigkeit des Gutachtens mit einer hinreichend genauen Ermittlung der Eigenfrequenz wird durch das knappe Ergebnis bestätigt. Nur auf dieser Grundlage konnte dem Veranstalter die Zustimmung für die Laufveranstaltung, die eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes darstellt, erteilt werden.

 

Einziger Anlass für die Forderung zum Gutachten war der Antrag des Veranstalters, der jederzeit auch eine andere Strecke mit nicht schwingungsanfälligen Brücken hätte wählen können.

 

Eine Übernahme der Kosten für das Gutachten ist nicht möglich. In diesem Zusammenhang gilt das Berliner Straßengesetz § 11 (7), in dem der Sachverhalt eindeutig geregelt ist.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1305/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 

Stammbaum:
1305/XIX   Gutachten für Halbmarathon über Brücke in der Ernststraße   SPD-Fraktion   Beschluss
1305/XIX-01   Gutachten für Halbmarathon über Brücke in der Ernststraße   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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