Drucksache - 0265/XX
Begründung:
Der von den anliegenden Betriebsgeländen aus abgelagerte Müll führt zu einem unsauberen Erscheinungsbild in der Wohnsiedlung und stört die Anwohner. Zudem hat diese Vermüllung zur Folge, dass entlang der Gleisreste weitere illegale Müllablagerungen vorgenommen werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Gewerbebetrieben im Bereich der Gleisreste in der Thyssenstraße darauf hinzuwirken, dass die immer wieder auftretende Vermüllung durch zeitnahe und dauerhafte Maßnahmen beseitigt wird.
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