Drucksache - 0178/XX  

 
 
Betreff: Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Thorsten Koch 
Drucksache-Art:EmpfehlungAntrag per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
08.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
22.02.2017 
3. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
22.03.2017 
4. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
07.12.2017 
5. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
29.01.2018 
6. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

 
 

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