Drucksache - 1265/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 06.09..2016 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 1265 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Reinigung der Gräben im MV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.07.2016 - Drucksache Nr. 1265/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die durch das Märkische Viertel fließenden Gräben (u.a. Nordgraben, Heinze-, Hufen-, Zuland- und Fasaneriegraben) von Unrat, Schlammablagerungen und treibendem Totholz gereinigt werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: „ […] an den durch das Märkische Viertel fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Unterhaltungsarbeiten nach §40 Berliner Wassergesetz regelmäßig und umfassend durchgeführt.
Die Arbeiten wurden an eine Wasserbaufachfirma nach öffentlicher Ausschreibung vergeben und werden von einem zuverlässigen, erfahrenen Ingenieurbüro überwacht. Die Leistungen der Gewässerunterhaltung beinhalten die regelmäßigen Reinigungsarbeiten (Unratbeseitigung), die Krautungs- und Mahdarbeiten, die Grundräumungen und Entschlammungen des Gewässerbetts und fallweise Maßnahmen zur Sicherung der Ufereinfassungen und Anlagen an den Gewässern sowie die Pflege der Bäume.
Die Gewässerunterhaltung hat vordringlich für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses von Niederschlagswasser zu sorgen. Dabei sind jedoch nach dem Berliner Naturschutzgesetz auch die ökologischen Funktionen der Gewässer zu beachten und die Fauna und Flora so wenig wie möglich zu stören. Die in das ökologische System tief eingreifenden Entschlammungen erfolgen daher in Absprache mit der Wasserbehörde sowie der Naturschutzbehörde nur bei wasserwirtschaftlicher Erfordernis und wenn dies ökologisch vertretbar ist.
lm Detail werden an den […] genannten Gräben derzeit folgende Leistungen ausgeführt:
Nordgraben:
Heinzeqraben:
Hufengraben:
Zulandgraben:
Fasaneriegraben:
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1265/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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