Drucksache - 1211/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 06.09.2016Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 1211 BezirksverordnetenversammlungXIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Sechserbrücke barrierefrei herrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1211/XIX-:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung dafür einzusetzen, die Sechserbrücke in Tegel barrierefrei herzurichten."
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.
Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein besonderes Anliegen ist, dass bei der Neubauplanung und Brückenbauwerken die Barrierefreiheit beachtet wird. „Dementsprechend ist das Handeln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darauf gerichtet, bei vorhandenen Brücken im Zuge einer Grundinstandsetzung der Barrierefreiheit gerecht zu werden.“
Bei der hier angesprochenen Sechserbrücke in Tegel ist die barrierefreie Herrichtung nicht ohne weiteres umsetzbar. Das zeigen zum einen die vom Bezirksamt selbst im November 2010 erstellte Variantenuntersuchung und die am 13.10.2011 mit dem Bezirksamt vor Ort erörterte technische Lösung einer Aufzugsanlage, welche große Umbauarbeiten an der Sechserbrücke erfordert. „Aufgrund des derzeitigen lnstandhaltungsrückstaus bei den Brückenbauwerken ist unter Beachtung der Prioritätensetzung und der knappen Personalsituation eine Umbauplanung mit dem Ergebnis der Barrierefreiheit der Sechserbrücke in den nächsten Jahren nicht möglich.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1211/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerMartin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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