Drucksache - 1092/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 22.03.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 1092 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.01.2016 - Drucksache Nr. 1092/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Schildower Straße eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: “[…] Die Schildower Straße ist eine einspurige und mäßig befahrene Straße im Berliner Nebenstraßennetz. Sie wird in den Verkehrsspitzenzeiten häufig als Durchgangsstraße (zur angrenzenden Gemeinde Glienicke im Land Brandenburg und umgekehrt) genutzt. Zwischen der Berliner Straße und der Stadtgrenze ist sie praktisch durchgängig als Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1 StVO) ausgewiesen. Die Verkehrsregelung ist grundsätzlich ,,Rechts vor Links".
Eine Auswertung der durch die Polizei Berlin registrierten Verkehrsunfälle auf der ca. 1.200 m langen Schildower Straße ergab, dass sich dort im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 kein geschwindigkeitsbedingter Verkehrsunfall ereignet hat. Während des gleichen Zeitraums wurden - sowohl am Tage als auch zur Abendzeit- durch die Polizei Berlin insgesamt 90 Einsätze zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchgeführt. Die dabei ermittelte Überschreitungsrate auf diesem Straßenabschnitt ist gegenüber vergleichbaren Straßen leicht unterdurchschnittlich. Der ganz überwiegende Anteil der ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt im Bereich eines Verwarnungsgeldes. Lediglich zwei Überschreitungen führten zu einem Bußgeld. Es erfolgten keine Fahrverbotsvorschläge.
Nach polizeilichen Erkenntnissen befinden sich an der Schildower Straße keine Einrichtungen für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Die Errichtung einer stationären Überwachungsanlage steht in Abhängigkeit von konkreten Ergebnissen
Nach Bewertung dieser Ergebnisse kann die durch die Bezirksverordnetenversammlung angeregte Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Schildower Straße im Rahmen der notwendigen Priorisierungsabwägung derzeit keine Berücksichtigung finden.
ln diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Regel nur auf eng begrenztem Raum Wirkung entfaltet. Erfahrungsgemäß verringern ortskundige vor einer stationären Anlage ihre Geschwindigkeit, um sie nach dem Passieren wieder zu erhöhen, was wiederum zu einem höheren Lärmpegel führen kann. Um dennoch einen möglichst hohen Überwachungsdruck auf die Fahrzeugführer ausüben zu können, setzt die Polizei Berlin vorrangig auf die mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Dadurch müssen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer immer und überall damit rechnen, dass ihre gefahrene Geschwindigkeit kontrolliert wird und Überschreitungen geahndet werden.
Die Polizei Berlin hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung zum Anlass genommen, das Zentrale Verkehrskommando und die zuständige Polizeidirektion 1 zu bitten, den bezeichneten Bereich auch weiterhin angemessen in deren Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen einzubeziehen.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1092/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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