Drucksache - 0990/XIX  

 
 
Betreff: Zwischennutzungsagenturen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste
Verfasser:Torsten Hauschild
Klaus-Hinrich Westerkamp
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.04.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Beratung
06.05.2015 
14. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.06.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Beratung
07.10.2015 
16. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 26.03.2015
Beschlussempfehlung vom 07.05.2015
Beschluss vom 11.06.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.09.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                               . .2015

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste                                                      

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr. 0990

von Berlin-Reinickendorf                                                                                                             XIX. WP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Zwischennutzungsagenturen

 

 

 

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.06.2015 - Drucksache Nr. 0990/XIX - :

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Chancen sich für Reinickendorf aus der Zusammenarbeit mit einer Zwischennutzungsagentur ergeben und wie diese zu realisieren sind. Der BVV ist bis 30. September zu berichten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat die Frage, welche Möglichkeiten und Chancen einer Zusammenarbeit mit einer Zwischennutzungsagentur bestehen, mit der „zwischen|nutzungs|agentur coopolis“ erörtert. Diese Gesellschaft verfügt über Erfahrungen im Umgang und der Förderung der Kreativwirtschaft und kann entsprechende Referenzobjekte insbesondere in Berlin vorweisen. Zunächst sind mit coopolis die Chancen der Vermittlung von Zwischennutzungen zur Vermeidung von Leerstand im Bezirk besprochen worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Vermittlung von Zwischennutzungen in Zusammenarbeit mit privaten Vermietern bzw. Verpächtern keine hohen Erfolgsaussichten haben wird. Die Vermieter von Räumlichkeiten werden vor allem ein Interesse an einer dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung haben. Im Ergebnis müssen daher die Erfolgsaussichten einer solchen Ausrichtung der Zusammenarbeit mit einer Zwischennutzungsagentur skeptisch bewertet werden.

 

Diese Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Vermittlung von Zwischennutzungen zur Vermeidung von Leerstand sind dem Bezirksamt auch von anderer professioneller privater Seite bestätigt worden.

 

 

 

 

Darüber hinaus wäre eine Zusammenarbeit mit der „zwischen|nutzungs|agentur coopolis“ denkbar, die eine Qualifizierung der Kreativwirtschaft und ihrer möglichen Standorte im Bezirk zum Ziel hat. Hier wäre ein breiter angelegtes öffentlich gefördertes Projekt denkbar, dass zunächst mit einer Untersuchung bzw. Machbarkeitsstudie mögliche Standorte und Entwicklungsperspektiven der Kreativwirtschaft in Reinickendorf untersucht und dann darauf aufbauend auch im Wege der Vernetzung mit lokalen Strukturen vor Ort Angebote der Kreativwirtschaft versucht zu initiieren. Ob und inwieweit ein solches mit öffentlichen Fördermitteln finanziertes Projekt Reinickendorf zu einem Standort der Kreativwirtschaft machen und eine Nachhaltigkeit erreichbar ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Angesichts der örtlichen Struktur des Bezirkes Reinickendorf und den Bedarfen und Entwicklungen in der Kreativwirtschaft in Berlin sind Potenziale und Chancen für den Bezirk vorhanden, die Risiken einer Finanzierung eines im Ergebnis nicht nachhaltigen Vorhabens bestehen allerdings auch. Bei einer vorsichtigen Schätzung des erforderlichen Fördervolumens muss von einem Mindestvolumen in Höhe von ca. 200.000,- € ausgegangen werden, wie sich dies bei vergleichbaren geförderten Vorhaben gezeigt hat.

 

Bei der Prüfung, welche konkreten Fördermöglichkeiten bestehen,  kämen für ein solches Vorhaben Fördermittel aus dem Förderprogramm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen zunächst in Betracht. Hier liegen allerdings noch nicht die notwendigen Vorgaben und Kriterien vor, die eine abschließende Einschätzung der Förderfähigkeit zulassen. Im Ergebnis wäre eine Förderung erst ab dem Jahr 2016 möglich und zudem müsste ein Vorhaben durch einen 50%igen Anteil des Bezirkes mitfinanziert werden.  Insoweit scheidet dieses Förderprogramm aus, da ein Betrag in Höhe von 100.000 € aus dem Bezirkshaushalt angesichts der bestehenden Ressourcen nicht aufgebracht werden kann.

 

 

Ähnliche Einschränkungen würden bei einer Förderung über das Förderprogramm „Partnerschaft-Entwicklung- Beschäftigung (PEP)“ auftreten. Die Finanzierung des Projektes ist hier ähnlich gestaltet. Die Höhe der Mitfinanzierung über den Europäischen Strukturfonds (ESF) beträgt maximal 50%, so dass die restliche Fördersumme wieder über den Bezirk aufgebracht werden müsste.

Auch könnte sich hier die Antragstellung als problematisch erweisen. Ziel der Förderung ist es, Beschäftigungspotenziale und neue Beschäftigungsfelder zu erschließen sowie Modellprojekte zu erproben, um so die berufliche wie soziale Integration benachteiligter Personengruppen zu verbessern. Ob es möglich wäre, diese Kriterien in die Antragstellung mit aufzunehmen und somit die Förderfähigkeit gewährleisten zu können, wäre zu prüfen. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass auch dieses Förderprogramm als nicht geeignet angesehen werden kann.

 

Eine weitere Fördermöglichkeit könnte über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ bestehen. Mit Hilfe dieses Instruments  werden Standortnachteile von  Regionen aufgrund des Strukturwandels ausgeglichen. Stabilisierung der Arbeitsmärkte und Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums sind primäre Ziele.

Eine Antragstellung direkt über den Bezirk ist hier jedoch ausgeschlossen, gewerbliche Unternehmen mit überregionalem Absatz können entsprechende Unterstützung für geplante Investitionen beantragen. Der Höchstfördersatz beträgt 30% der Investitionskosten.

Neben Investitionen sind auch Vorhaben aus anderen Bereichen, wie z. B. Clusterbildung, bei Vorliegen struktureller Effekte förderfähig.

Hier müsste im Vorfeld eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen erfolgen, die bereit sind, vor Beginn der Maßnahme Eigenmittel einzusetzen und bei Ablehnung der Förderung einen Ausfall einzuplanen. Als Instrument der Zwischennutzung sind Mittel auch in Absprache mit der „zwischen|nutzungs|agentur coopolis“ aus der GRW Gemeinschaftsaufgabe nicht geeignet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben den bisher erwähnten Finanzierungsmodellen wurde mit coopolis ebenfalls die Antragstellung über „Lokales Soziales Kapital (LSK)“ erörtert. Hier scheitert die Realisierbarkeit eines entsprechenden Vorhabens an der geringen Höchstfördersumme von 10.000 Euro.

 

Als Ergebnis der Prüfung ist daher festzustellen, dass eine Zusammenarbeit mit einer Zwischennutzungsagentur aufgrund der dargestellten Finanzierungsmodelle zurzeit als schwer realisierbar angesehen werden muss. Hinzukommend wäre keines der dargestellten Fördermodelle vor dem Jahr 2016 umsetzbar.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0990/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                 Uwe Brockhausen                              Bezirksbürgermeister                                                                           Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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