Drucksache - 0946/XIX
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 03.08.2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0946 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Jugendverkehrsschulen dezentral erhalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 - Drucksache Nr. 0946/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, die Jugendverkehrsschulen nicht zu zentralisieren. “
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Datum vom 22.07.2015 Folgendes mit:
„Zu der von Ihnen geschilderten Problematik ist seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu sagen, dass die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im schulischen Bereich einen hohen Stellenwert hat. Bisher liegt die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Jugendverkehrsschulen in der Trägerschaft der einzelnen Bezirke. Da die zum Thema Verkehrssicherheit beteiligten Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Senatsverwaltung für Inneres sowie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) den Jugendverkehrsschulen eine besondere Bedeutung beimessen, ist es auch in unserem Interesse, mögliche Verbesserungen herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zurzeit Kontakt mit den Bezirken auf und möchte insbesondere die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt intensivieren.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aktionsprogramm „Berlin Sicher Mobil 2020“ der drei o. a. Senatsverwaltungen. Darin ist ein Zukunftsmodell der Jugendverkehrsschulen entworfen. Demnach soll geprüft werden, ob eine neue, zentrale Trägerschaft für die Arbeit der Jugendverkehrsschulen auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen kann. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme setzt jedoch die Zustimmung der Bezirke voraus und ist vermutlich erst mittel- bis langfristig umsetzbar. Eine Aufnahme der Jugendverkehrsschulen ins Schulgesetz ist gegenwärtig nicht geplant.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Verkehrs- und Mobilitätserziehung aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet der Berliner Schule bleiben und in dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgänge 1 bis 10 als übergreifendes Thema für alle Fächer ausgewiesen sein wird.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0946/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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