Drucksache - 0725/XIX
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.08.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0725 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Tempo 30 vor der Kindertagesstätte St. Marien
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.05.2014 - Drucksache Nr. 0725/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass auch vor der Kindertagesstätte St. Marien in der Klemkestraße ganztägig Tempo 30 angeordnet wird.“
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Die Kindertagesstätte St. Marien befindet sich in der Klemkestraße 3 und damit fast unmittelbar an der signalisierten Kreuzung Residenzstraße - Kopenhagener Straße / Alt- Reinickendorf - Klemkestraße. Die Klemkestraße ist in diesem Bereich ab vorgenanntem Knoten bis zum Lampesteig aus Lärmschutzgründen in der Nacht von 22-6h auf Tempo 30 reduziert. lm weiteren Verlauf der Klemkestraße ist diese vom Lampesteig bis zur Emmentaler Straße mit einer unbefristeten Tempo 30-Regelung versehen. Diese Anordnung beruht darauf, dass am Tage zur Schulwegsicherung und in der Nacht aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen erforderlich sind und zur Vereinfachung und damit Nachvollziehbarkeit der Beschilderung eine durchgehende Regelung getroffen worden ist. Schulwegsichernde Maßnahmen können nicht mit Maßnahmen vor einer Kita verglichen werden, da Schulkinder ihre Wege allein zurücklegen müssen. Kinder einer Kindertagesstätte werden aufgrund ihres Alters von den Eltern gebracht und müssen sich daher nicht allein im Straßenverkehr zurechtfinden. Folglich sind im Berliner Stadtgebiet auch nur in begründeten Einzelfällen vor Kindertagesstätten Tempo 30-Regelungen vorhanden. Berechtigte Gründe kann ich im Bereich der Kindertagesstätte St. Marien nicht erkennen. Die Straße verläuft gerade und ist auch wegen der erheblichen Breite trotz der am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge übersichtlich. Zum sicheren Queren kann auch die am Knoten Residenzstraße - Kopenhagener Straße / Alt-Reinickendorf-Klemkestraße vorhandene Lichtzeichenanlage genutzt werden. Wenn die Gefahr besteht, dass die Kinder beim Verlassen des Gebäudes aufgrund des geringen Abstandes zur Fahrbahn direkt auf die Fahrbahn gelangen, dann werden Schutzgitter aufgestellt. Allerdings erschweren diese dann auch das Ein- und Aussteigen am Fahrbahnrand. Aufgrund des breiten Gehweges und den davor abgestellten Fahrzeugen sehe ich diese Gefahr hier aber nicht und damit auch nicht das Erfordernis zum Aufstellen von Schutzgittern.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0725/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Katrin Schultze-Berndt Martin Lambert Bezirksstadträtin Bezirksstadtrat für den Bezirksbürgermeister
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