Drucksache - 0559/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.08.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0559 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Sicherheit für Radfahrer in Frohnau erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.01.2014 - Drucksache Nr. 0559/XIX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung des Gehweges entlang der B96 in nördlicher Richtung, ab Bundschuhweg bis zum Schwarzkittelweg, auch für Radfahrer zu ermöglichen.“
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 05.06.2014 kann das Bezirksamt nunmehr berichten, dass die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Folgendes mitgeteilt hat:
„[…] Der Beschluss 0559/XlX beinhaltet die Freigabe des Gehweges der Oranienburger Chaussee / B 96 in Fahrtrichtung Nord ab Bundschuhweg bis Schwarzkittelweg für den Radverkehr. Die baulichen Radwege in der Oranienburger Chaussee enden in Fahrtrichtung Nord hinter dem einmündenden Bundschuhweg, so dass der Radfahrer dann mittels einer Radfahrerfurt auf die Fahrbahn der Oranienburger Chaussee geführt wird. Die Anordnung dieser Furt ist bereits mit dem Bau der Radwege südlich des Bundschuhweges im Jahre 2005 umgesetzt worden. Folglich existiert diese Anordnung bereits seit 10 Jahren. Es liegen meiner Behörde seitdem keine Anträge von Radfahrern vor, die auf eine Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Oranienburger Chaussee verweisen oder die Freigabe des Gehweges der Oranienburger Chaussee wünschen.
Die Fahrbahn der Oranienburger Chaussee hat durchgehend eine für eine Mischnutzung ausreichende Breite von 7,50 m. Die geradlinige Straßenführung und der gänzliche Ausschluss von ruhendem Verkehr auf der Fahrbahn gewährleisten gute Sichtbeziehungen und durchgehende uneingeschränkt nutzbare Fahrstreifen von über 3,50 m Breite pro Fahrtrichtung. Bis zur Schönfließer Straße wäre zwar ein breiter Gehweg vorhanden, allerdings parken hier die Fahrzeuge mit vier Rändern auf dem Unterstreifen, so dass abbiegende Fahrzeuge (z.B. auf Grundstücke) keine ausreichenden Sichtverhältnisse auf die den Gehweg nutzenden Radfahrer hätten. Ab der Schönfließer Straße sind dann zwar keine parkenden Fahrzeuge im Seitenbereich vorhanden, der vorhandene Gehweg ist hier aber zu schmal für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Folglich kann dem Wunsch der BW nicht entsprochen werden.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0559/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Katrin Schultze-Berndt Martin Lambert Bezirksstadträtin Bezirksstadtrat für den Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Zugang Haupteingang
Fahrverbindungen
##icon:ubahn_klein## U-Bahn U8 Rathaus Reinickendorf
##icon:bus_klein## Bus Rathaus Reinickendorf 220, 221, 322, X33